BVDW weist auf Datenschutz bei Web-Analysen hin

Düsseldorf (dpa) - Eine Checkliste für den Datenschutz beim sogenannten Tracking, also der Auswertung des Nutzerverhaltens auf Webseiten, hat am Mittwoch der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) vorgelegt.

„Die wichtigsten Anforderungen der Datenschützer lassen sich mit nahezu jedem Webanalyse-Tool umsetzen“, heißt es in dem „Whitepaper Webanalyse und Datenschutz“. Je nach eingesetzter Technik erfordere die Umsetzung allerdings bestimmte Anpassungen.

Zu den grundlegenden Anforderungen gehört die Vorgabe, dass der Besucher einer Webseite informiert werden muss, dass seine Daten mit einem Web-Analyse-System erfasst werden. Dies sollte mit weiteren Informationen in einer eigenen Datenschutzerklärung genannt werden.

Wenn ein Nutzer der Erfassung widerspricht, dürfen dessen Daten nicht mehr analysiert werden. Personenbezogene Informationen wie Name, Adresse und Geburtsdatum dürfen für das Tracking generell nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Nutzers verwendet werden.

Dazu gehört nach dem Urteil mehrerer Gerichte auch die IP-Adresse des Computers oder Smartphones, mit dem eine Webseite besucht wird. Das „Whitepaper“ erläutert, wie der verbreitete Dienst Google Analytics IP-Adressen anonymisiert und nur noch für die Ortsbestimmung von Nutzern verwendet.