Datenschutzerklärung: Webseiten rechtssicher machen
München (dpa/tmn) - „Auf meiner Internetseite mach' ich, was ich will“: Wer diesem Motto folgt, bekommt mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtliche Probleme. Wenn man einige Hinweise beherzigt, sollte es aber keine Probleme geben.
Bei der Gestaltung einer eigenen Homepage gibt es einige rechtliche Aspekte zu beachten. Schon bei der Registrierung des Domain-Namens gibt es Einschränkungen, berichtet die Zeitschrift „Chip“. Der Seitenbetreiber darf nur einen Namen wählen, der keine Namens- oder Markenrechte verletzt. Jede Seite muss zudem eine Datenschutzerklärung enthalten, die aufschlüsselt, welche Daten auf der Seite zu welchem Zweck erhoben werden.
Bei der eigentlichen Gestaltung gilt: Fremde Bilder oder Texte sind tabu - es sei denn, sie stehen ausdrücklich unter einer freien Lizenz wie Creative Commons (CC). Inhalte, die manche Seiten HTML-Code zum kostenlosen Einbinden bereitstellen, können dagegen meist bedenkenlos genutzt werden. Grundsätzlich sind Seitenbetreiber immer für die Inhalte auf ihrer Webpräsenz verantwortlich. Das gilt auch für Links - vor allem, wenn diese zu rechtswidrigen Inhalten führen.
Ein Impressum mit Kontaktdaten ist den Angaben zufolge nur für kommerzielle Seiten vorgeschrieben. Allerdings hat eine Homepage schon kommerziellen Charakter, wenn dort in irgendeiner Form Werbung zu sehen ist oder Dienstleistungen angeboten werden. Will jemand Inhalte online stellen, die jugendgefährdend sind, muss er seine Seite entweder mit einer Alterskennzeichnung versehen oder die Erreichbarkeit seiner Seite zeitlich einschränken.