Gastwirt darf Fotos vom Essen verbieten
Berlin (dpa/tmn) - Das Bewerten von Speisen und Gerichten im Internet ist populär. Und dazu gehören nun einmal Fotos vom Essen. Doch ein Gastwirt darf Aufnahmen vom Essen in seinem Restaurant verbieten.
Ein Foto vom Abendessen im Netz posten - das darf der Restaurantbesitzer untersagen. „Er ist der Hausherr und kann bestimmen, wie sich der Gast zu verhalten hat“, erklärt die Rechtsanwältin Astrid Auer-Reinsdorff aus Berlin.
Anders sieht es aus, wenn sich Gäste das Essen nach Hause liefern lassen. Dann könne der Wirt nicht auf sein Hausrecht pochen, sagt die Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Und in den eigenen vier Wänden darf man natürlich die Speisen fotografieren und die Food-Fotos anschließend auch zu Bewertungsportalen, sozialen Medien oder Blogs hochladen.
Auf das Urheberrecht können sich übrigens nur Starköche berufen, die einzigartige Kreationen hervorbringen - nicht nur geschmacklich, sondern auch optisch, erklärt Auer-Reinsdorff. Von solchen Werken dürfe der Gast nicht ohne weiteres ein Foto machen und im Internet verbreiten. Dieser Fall sei aber eher selten, sagt die Fachanwältin für Informationstechnologierecht. „Normales Essen ist ja keine schöpferische Leistung.“
In Berlin hat etwa ein Gastwirt dem Trend zum Posten von Essensbildern bereits den Kampf angesagt. In seinem Lokal hängte er Zettel mit der Aufschrift „Bitte hier im Restaurant das Essen nicht instagrammen!“ auf.