Gerichtsurteil zur Facebook-Freundesuche

Berlin (dpa) - Verbraucherschützer haben sich vor Gericht gegen die Freundesuche des Online-Netzwerks Facebook durchgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Facebook kündigte an, sich die Entscheidung genauer anzusehen und dann weitere Schritte zu überlegen.

Das Landgericht Berlin kritisierte am Dienstag (6. März), dass Facebook-Mitglieder bei der Freundesuche dazu verleitet würden, Namen und E-Mail-Adressen von Freunden zu importieren, die selbst nicht bei Facebook seien. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Das Online-Netzwerk kündigte in einer ersten Reaktion an, man werde sich die Entscheidung des Gerichts genauer ansehen und dann über weitere Schritte entscheiden. Facebok halte sich an die europäischen Datenschutz-Richtlinien. Das Urteil (Aktenzeichen: 16 O 551/10) ist noch nicht rechtskräftig.

Der vzbv sprach seinerseits von einem „Meilenstein“. Das Gericht urteilte den Verbraucherschützern zufolge auch, Facebook dürfe sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht ein umfassendes weltweites und kostenloses Nutzungsrecht an Inhalten einräumen lassen, die Facebook-Mitglieder in ihr Profil einstellen. „Wir werden Facebook sehr genau auf die Finger schauen, ob es das Urteil umsetzt, sobald es rechtskräftig ist“, kündigte vzbv-Vorstand Gerd Billen an.

Auf der Computermesse CeBIT (6. bis 10. März) bekräftigte das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein seine Kritik an Facebook. Neben der Funktion der Freundessuche seien vor allem die Fan-Pages bei Facebook zu bemängeln, sagte ULD-Mitarbeiter Henry Krasemann. Facebook-Fanseiten seien nach deutschem Gesetz wie eine eigene Homepage zu behandeln. „Daher gelten die Regeln für Mediendiensteanbieter inklusive der Impressumspflicht.“ Die Regeln nach Telemediengesetz (TMG) könne Facebook aber derzeit gar nicht erfüllen. „Daher dürfen nach unserer Auffassung Unternehmen und öffentliche Einrichtungen in Deutschland keine Facebook-Fanseiten anlegen.“