Gesetz gegen Abzocke - Tipps zum Umgang mit Abmahnungen
Berlin (dpa/tmn) - Verbraucher in Deutschland sollen künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet geschützt sein. So werden etwa teure Abmahnungen wegen illegaler Downloads in ihrer Höhe begrenzt.
Das heißt aber nicht, dass sie völlig passé sind.
Illegale Downloads aus dem Internet sind zunächst kostenlos, können aber schlagartig teuer werden. Wer dabei erwischt wird, findet meistens eine Abmahnung mit hohen Forderungen im Briefkasten - Summen von 600 bis 1800 Euro sind keine Seltenheit, sagt Anneke Voß von der Verbraucherzentrale Hamburg. Der Bundesrat hat am Freitag (20. September) ein Gesetz verabschiedet, mit dem für die Anwaltskosten der ersten Abmahnung künftig ein Limit von 147,56 Euro gelten soll. Viel werde sich dadurch aber nicht ändern, fürchtet die Juristin. Verbraucher müssen sich also auch künftig an die folgenden Tipps zum Umgang mit Abmahnungen halten:
Sofort handeln: In der Regel setzen die Abmahner sehr enge Fristen, sagt Voß. Empfänger sollten daher nicht zu lange warten. Denn wer die Abmahnung ignoriert, wird verklagt, wodurch die Kosten nur weiter steigen. „Da gibt es einige Kanzleien, die nicht lange fackeln“, warnt die Verbraucherschützerin.
Nicht alles unterschreiben: Zu jeder Abmahnung gehört eine Unterlassungserklärung. Damit versprechen Verbraucher, ihr Vergehen nicht mehr zu wiederholen. Die Unterschrift ist Pflicht, vorher sollten Betroffene den Text aber modifizieren. „Da sind oft sehr weitreichende Formulierungen drin“, erklärt Voß. Tipps dazu gibt es im Internet, allerdings schwirrt hier auch viel gefährliches Halbwissen herum. Besser ist daher eine Fachberatung vom Anwalt.
Verhandlungsmöglichkeiten prüfen: „Die Abmahnungskosten werden in der Regel eher willkürlich festgesetzt“, erläutert Voß. Deshalb gibt es oft einigen Verhandlungsspielraum - auch hier kann eine professionelle Beratung eventuell weiterhelfen. Zahlen müssen Abgemahnte aber auf jeden Fall, sagt die Verbraucherschützerin.
Nicht auf Ausreden hoffen: Entschuldigungen wie „Das waren meine Kinder“ oder „Da hat jemand mein WLAN genutzt“ sind möglicherweise wahr, helfen in der Regel aber nicht weiter. „Ich würde da nicht zu viel Hoffnung rein setzen“, rät Voß. „Es kommt zwar immer auf den Einzelfall an, aber in den allermeisten Fällen kommt man damit nicht aus der Nummer raus.“
An Versprechen halten: Wer die Unterlassungserklärung in der Abmahnung einmal abgegeben hat, sollte sich danach auf keinen Fall mehr bei illegalen Downloads erwischen lassen. „Dann werden leicht 5000 Euro oder mehr fällig“, sagt Voß. Die Juristin empfiehlt, zur Sicherheit Tauschbörsenprogramme von allen Computern im Haushalt zu entfernen und das eigene WLAN zu verschlüsseln: Das verhindert, dass ein Nachbar über den Internetanschluss heimlich etwas herunterlädt.