Gesetz gegen Telefon- und Internet-Abzocke in Kraft

Bonn (dpa/tmn) - Verbraucher sind künftig besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt. Das sieht ein Gesetzespaket vor, das nun in Kraft getreten ist. Hier die Einzelheiten:

Neuerdings können auch unerwünschte Werbeanrufe von Sprachcomputern gemeldet und geahndet werden. Möglich mache dies eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, das am Mittwoch (9. Oktober) in Kraft tritt, wie die für die Verfolgung zuständige Bundesnetzagentur mitteilt. Die Behörde sei - wie auch bei unerlaubten Werbeanrufen von Menschenhand - auf die Mithilfe der Verbraucher angewiesen.

Wer Anrufe zu Werbezwecken (Cold Calls) ohne ausdrückliche Einwilligung bekommt, sollte der Bundesnetzagentur das Datum des Anrufs durchgeben sowie die auf dem Telefondisplay angezeigte Rufnummer, das beworbene Produkt oder die beworbene Dienstleistung und den Namen des Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist. Dafür gibt es auf der Seite der Behörde ein Formular. Beschwerden sind aber auch schriftlich per Post oder per E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de möglich.

Mit der Gesetzesänderung können Cold Calls nun auch mit Bußgeldern bis zu 300 000 Euro geahndet werden. Bislang durfte die Bundesnetzagentur nur die für unlautere Werbeanrufe genutzte Rufnummern abschalten und gegen die schwarzen Schafe ein sogenanntes Fakturierungs- und Inkassierungsverbot aussprechen.

Zudem werden Gewinnspielverträge, von denen am Telefon die Rede ist, nur wirksam, wenn sie in Textform - also per Brief, Fax oder Mail - abgeschlossen werden. Für eine erste Abmahnung wegen illegalen Herunterladens von Bildern oder Musik aus dem Internet dürfen Anwälte künftig in der Regel maximal 147,56 Euro berechnen.