Gesetz gegen Verbraucher-Abzocke - Abmahnung ernst nehmen

Berlin (dpa/tmn) - Die Bundesregierung will überhöhte Abmahnungen für unrechtmäßige Online-Downloads auf rund 150 Euro deckeln. Bis das Gesetz in Kraft tritt, dürfte es aber noch dauern. Wer jetzt schon eine Abmahnung bekommt, sollte daher wissen, was zu tun ist.

Verbraucher in Deutschland sollen besser vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet und am Telefon geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch (13. März) ein Gesetzespaket, das massenhafte Abmahnungen gegen private Internetnutzer eindämmen soll. Anwälte dürfen für eine erste Abmahnung wegen zweifelhaften Herunterladens von Bildern oder Musik demnach höchstens 155,30 Euro berechnen. Bisher sind es teils mehrere Hundert Euro. Gewinnspiel-Verträge kommen nicht mehr am Telefon zustande, sondern müssen per Fax oder E-Mail bestätigt werden. Inkasso-Unternehmen sollen genau erläutern müssen, für wen und warum sie offene Zahlungen eintreiben.

Wer eine Abmahnung für Rechtsverletzungen im Internet bekommt, noch bevor das neue Gesetz in Kraft tritt, muss nicht in Panik geraten. Ernst nehmen sollte der Empfänger solche Schreiben aber auf jeden Fall, warnt Till Kreutzer vom Onlineportal „irights.info“. Jede Summe bezahlen und ungelesen alles unterschreiben sollten Betroffene aber nicht - denn sonst zahlen sie möglicherweise zu viel oder öffnen gleich der nächsten Abmahnung Tür und Tor. Denn in Stein gemeißelt sei die Abmahnungssumme nicht, erklärt Kreutzer. In vielen Fällen gebe es einen gewissen Verhandlungsspielraum. Diesen auszuloten, gelinge am besten mit anwaltlicher Hilfe.

Der Anwalt kann sich gleichzeitig auch um die Unterlassungserklärung kümmern, die zu jeder Abmahnung gehört: Mit dieser verspricht der Unterzeichner, die Rechtsverletzung nicht noch einmal zu begehen. Hält er sich nicht daran, wird er eventuell gleich wieder abgemahnt und muss dann vermutlich deutlich mehr zahlen. Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist aber in vielen Fällen zu umfassend oder zu vage. Ein Anwalt kann den Text an den entscheidenden Stellen zugunsten des Abgemahnten umformulieren.

Was auch immer der Empfänger einer Abmahnung tut - schnell muss es auf jeden Fall geschehen. Denn in dem Anwaltsschreiben stehen laut Kreutzer oft exakte Fristen. Werden diese nicht eingehalten, wird aus der Abmahnung schnell eine deutlich teurere einstweilige Verfügung.