Zeitung: Grenze für Abmahnkosten bei Internet-Delikten geplant

Berlin (dpa) - Ein neues Gesetz soll die Abmahnkosten für das illegale Herunterladen von Musik oder Filmen aus dem Internet begrenzen. Wie die „Passauer Neue Presse“ berichtet, sieht der Gesetzentwurf vor, dass bei der ersten Abmahnung höchstens 155,30 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen.

Die Bußgeldobergrenze für unerlaubte Werbeanrufe soll von 50 000 auf 300 000 Euro angehoben werden. Verträge über sogenannte Gewinnspieldienste dürften laut Entwurfstext künftig nicht mehr telefonisch abgeschlossen werden. Das Bundeskabinett will den Gesetzentwurf heute beschließen.