Hintergrund: Die Urteile im Fall Kino.to
Leipzig (dpa) - Im umfangreichen Verfahren gegen die Betreiber des illegalen Filmportals Kino.to sind sechs Urteile gesprochen worden:
2. Dezember 2011: Das Amtsgericht Leipzig verurteilt einen 33 Jahre alten Webdesigner zu zweieinhalb Jahren Haft. Er hatte ein Geständnis abgelegt.
7. Dezember 2011: Ein 27 Jahre alter gelernter Kfz-Mechaniker erhält vor dem Amtsgericht drei Jahre Haft. Als Administrator hatte er die Raubkopien auf Kino.to zugänglich gemacht.
15. Dezember 2011: Ein 24-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen kommt mit 21 Monaten auf Bewährung davon. Er war ein sogenannte Uploader, der Raubkopien ins System von Kino.to eingespeist hat.
22. Dezember 2011: Ein 47-Jähriger wird vom Amtsgericht zu drei Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt. Er hatte einen Filehoster betrieben - einen Server, auf dem die illegalen Kopien gespeichert waren.
11. April 2012: Der Chef-Programmierer erhält eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Der 29 Jahre alte Hamburger hatte im Landgericht Leipzig ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Er habe gedacht, Kino.to bewege sich in einer rechtlichen Grauzone.
14. Juni 2012: Der Gründer und Chef wird zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Landgericht Leipzig spricht den 39-Jährigen der massenhaften Urheberrechtsverletzung schuldig. Der gelernte Fußbodenleger aus Leipzig hatte ein Geständnis abgelegt. Der Haftbefehl wird zunächst außer Vollzug gesetzt, er kann das Justizgebäude nach einem Jahr U-Haft freien Fußes verlassen.