Viereinhalb Jahre Haft für Kino.to-Chef

Leipzig (dpa) - Ein Jahr nach der Sperrung des illegalen Filmportals Kino.to ist der Gründer und Chef zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig sprach den 39-Jährigen am Donnerstag der massenhaften Urheberrechtsverletzung schuldig.

Über Kino.to waren bis zur Stilllegung durch die Behörden im Juni 2011 rund 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen im Internet erreichbar. „Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekanntgewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war“, sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel.

Der gelernte Fußbodenleger aus Leipzig hatte im Prozess ein Geständnis abgelegt. Das war Teil eines sogenannten Deals, den die Wirtschaftsstrafkammer angeregt hatte, um das Verfahren zügig zum Abschluss zu bringen. Ohne das Geständnis, machte Richter Nickel klar, hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen. Immerhin hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mehr als eine Million Links zusammengetragen, über die die Nutzer die urheberrechtlich geschützten Filme kostenlos erreichen konnten.

Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Kino.to machte Geld über Werbeanzeigen auf der Seite. Rund 3,7 Millionen Euro sollen „abgeschöpft“ werden. Von allen Kino.to-Machern - fünf weitere wurden bisher ebenfalls verurteilt - hatte der Gründer am meisten verdient. Er gönnte sich ein luxuriöses Leben in Spanien. Chefankläger Dietmar Bluhm hatte in allen Kino.to-Prozesses immer wieder betont: „Den Mitwirkenden ging es einzig und allein um den Profit.“ Für die viel diskutierte Freiheit des Internets habe keiner der angeblichen Filmfreunde gekämpft.

Der Kino.to-Gründer ist nach Aussage seines Anwalts Wolfgang Müller nun entschlossen, „unter diesen Abschnitts seines Lebens einen endgültigen Schlussstrich zu ziehen“. Er kooperierte seit seiner Verhaftung mit den Ermittlungsbehörden, gab Insiderwissen preis. Das Landgericht verließ er am Donnerstag nach einem Jahr Untersuchungshaft vorläufig freien Fußes. Die Kammer setzte den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug. Richter Nickel hat auch erklärt, dass die Kammer eine Verbüßung der Strafe im offenen Vollzug befürworten würde.