Raubkopien aus dem Netz - Unwissenheit ist keine Ausrede

Berlin (dpa/tmn) - Dumm stellen nützt nichts: Seiten wie kino.to sind offensichtlich rechtswidrig. Und wer im Internet illegal Filme oder Songs runterlädt, kann nicht so tun, als habe er das nicht gewusst.

Angebliche Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - das gilt auch im Falle illegal heruntergeladener Dateien aus dem Internet. Denn die Justiz sagt: Bei bestimmten Webseiten muss Verbrauchern vorher klar sein, dass es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt. „Was das genau bedeutet, ist aber leider noch nicht geklärt“, sagte Rechtsanwalt Oliver Brexl, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft geistiges Eigentum und Medien im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Offensichtlich rechtswidrig sind zum Beispiel Seiten wie das bekannte Filmportal kino.to. Das Landgericht Leipzig hat den Gründer und Chef der Seite heute wegen massenhafter Urheberrechtsverletzung zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Spätestens damit sollte Internetnutzern klar sein, dass kino.to und die seit der Schließung entstandenen Seiten mit ähnlich klingendem Namen illegal sind. „Die Rechtsprechung geht inzwischen von einem durchschnittlich informierten Verbraucher aus“, sagte Brexl.

Der Anwalt rät Surfern, sich bei der Einschätzung von Internetseiten auf das eigene Bauchgefühl zu verlassen: „Wenn Ihnen auf einer Seite etwas komisch vorkommt, sollten Sie damit besser vorsichtig sein.“ Alarmzeichen sind zum Beispiel Domainendungen wie das bei vielen Raubkopiererseiten verbreitete .to, eine unseriöse Aufmachung oder ein unwahrscheinlich gutes Angebot: „Wenn ich aktuelle Blockbuster vier Wochen vor dem Kinostart kostenlos im Netz stehen, muss mir als Verbraucher klar sein, dass das eigentlich nicht möglich ist“, warnt Brexl.

Welche Strafe Nutzern für den Besuch einer Seite wie kino.to droht, ist allerdings ebenfalls unklar. „Tauschbörsen sind deswegen illegal, weil ich die Musik dort auch immer an andere Nutzer weitergebe“, erklärte Brexl. Bei einem Streamingportal ist das dagegen nicht der Fall - allerdings wird beim Ansehen von Filmen im Netz zumindest kurzfristig eine Kopie im Zwischenspeicher angelegt. Inwiefern das rechtlich relevant ist, ist unter Juristen heftig umstritten, sagte Brexl. Sein Ratschlag lautet deshalb: „Finger weg. Denn der Schaden überwiegt im schlimmsten Fall immer den Nutzen, den ich daraus ziehe.“