Hintergrund: Was Facebook mit Nutzerdaten machen darf

Berlin (dpa) - Die umstrittene Studie, bei der Facebook eine Woche lang die Gefühle hunderttausender Nutzer manipulierte, war formell von der Datenschutz-Erklärung des Online-Netzwerks gedeckt.

Der Erklärung zur Datenverarbeitung müssen die Mitglieder bei der ersten Anmeldung zustimmen. In dem Dokument heißt es ohne nähere Details, dass Facebook Daten der Mitglieder für Forschung verwenden dürfe.

Diese Erlaubnis gehört zum Punkt „interne Prozesse“. Darunter fallen die Beseitigung von Störungen, Datenanalyse, Tests und Service-Verbesserungen. Was sich hinter dem Begriff „Forschung“ verbirgt und wie weit Facebook dabei gehen könnte, war bis zur jüngsten Veröffentlichung der Studie allerdings unklar.

Die Datenschutz-Erklärung sieht auch vor, dass Daten der Nutzer verwendet werden dürfen, um Eigentum und Rechte von Facebook oder anderen zu schützen. Microsoft hatte eine ähnlich lautende Klausel in seinen Datenschutz-Bedingungen einmal benutzt, um das E-Mail-Postfach eines Nutzers zu durchsuchen. Microsoft stöberte darin nach der Quelle durchgesickerter interner Informationen. Nach öffentlicher Kritik versprach der Konzern, davon in Zukunft abzusehen.

Facebook behält sich auch das Recht vor, mit Hilfe von Nutzerdaten die Effizienz von Werbung zu messen und den Mitgliedern auf sie zugeschnittene Anzeigen zu zeigen. Außerdem heißt es generell, dass die Informationen der Nutzer verwendet werden, Produkte und Dienste des Netzwerks sicher zu halten. Facebook betont auch, dass auf Basis der Informationen künftige Dienste entwickelt werden. Zugleich wird grundsätzlich festgeschrieben, dass alle Informationen den Nutzern gehören.