Kostenfalle Mail-Postfach - Ungewolltes Abo widerrufen

Düsseldorf/Hannover (dpa/tmn) - Augen auf beim Einloggen ins E-Mail-Postfach: Manche Anbieter versuchen dabei, Nutzern des Gratis-Dienstes die kostenpflichtige Variante zu verkaufen. Doch was tun, wenn man versehentlich draufgeklickt hat?

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Düsseldorf/Hannover (dpa/tmn) - Augen auf beim Einloggen ins E-Mail-Postfach: Manche Anbieter versuchen dabei, Nutzern des Gratis-Dienstes die kostenpflichtige Variante zu verkaufen. Doch was tun, wenn man versehentlich draufgeklickt hat?

Nutzer sollten unerwartete Einblendungen und Angebote auf dem Weg zum Mail-Postfach sorgfältig lesen. Denn ein vorschneller Klick könnte zu einem Kauf führen. „Wer aus Versehen darauf geklickt hat, sollte auf jeden Fall rechtzeitig kündigen“, rät Thomas Bradler von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Verbraucher hätten hier 14 Tage lang ein Widerrufsrecht.

Oft versuchen Anbieter, die kostenpflichtige Variante ihres Mail-Dienstes über einen kostenlosen Test an den Mann zu bringen. Diese Phase geht allerdings nach einem Monat automatisch in ein Abonnement mit monatlicher Gebühr über. Fraglich ist dabei oft die Präsentation des Angebots: Während beispielsweise der Button zum Annehmen des Angebots groß ist, findet sich der kleine Ablehnen-Link, der auch weiter zum Postfach führt, versteckt unten auf der Seite. „Wenn man solche Buttons sieht, sollten die Alarmglocken klingen“, sagt Verbraucherschützer Bradler.

Testangebote, die in ein kostenpflichtiges Abo münden, erhalten Nutzer nicht nur zu allen möglichen aktuellen Anlässen, warnt die Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie werden Nutzern auch personalisiert etwa an ihrem Geburtstag unterbreitet oder wenn sie sich nach längerer Zeit ohne Log-in wieder einmal bei ihrem Postfach anmelden. Weil etwa die Bestätigung eines kostenpflichtigen Abos in der Regel per Mail kommt, raten die Verbraucherschützer grundsätzlich dazu, alle Nachrichten des Anbieter sicherheitshalber zu lesen - auch wenn es sich dabei meist um Werbemails handele.