Höchstes britisches Gericht entscheidet über Assange
London (dpa) - Das höchste britische Gericht wird an diesem Mittwoch (30.5.) über die Zukunft von Wikileaks-Gründer Julian Assange urteilen. Der Supreme-Court in London wird die Entscheidung bekanntgeben, ob Assange nach Schweden ausgeliefert werden darf.
Er steht unter dem Verdacht, dort im August 2010 zwei Frauen sexuell belästigt und in einem Fall auch vergewaltigt zu haben. Allerdings gibt es keine Anklage gegen Assange. Der EU-weite Haftbefehl wurde von der schwedischen Staatsanwaltschaft erwirkt, die Assange zu dem Fall hören will. Der Wikileaks-Gründer hält dies nicht für rechtens. Ein Haftbefehl müsse von einem Richter ausgesprochen werden, erklärte er. Assange glaubt, dass hinter dem Auslieferungsgesuch in Wirklichkeit die USA stecken. Er befürchtet im Falle einer Auslieferung nach Schweden die Abschiebung in die Vereinigten Staaten, wo ihm die Todesstrafe drohe.
Sollte der Supreme Court - wie bereits zwei Instanzen zuvor - die Auslieferung von Assange als rechtens betrachten, könnte der Australier noch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Beschwerde einlegen. Dieser muss dann binnen 14 Tagen entscheiden, ob er die Beschwerde annimmt. Wenn ja, kann sich die Auslieferungsfrage noch Monate hinziehen. Assange argwöhnt, ein Besuch von US-Außenministerin Hillary Clinton in wenigen Tagen in Schweden stehe mit seinem Fall in Verbindung.
Wikileaks hatte tausende vertrauliche Papiere der US-Regierung zu den Kriegen im Irak und in Afghanistan an die Öffentlichkeit gebracht und damit die Regierung in Washington blamiert. Die mutmaßliche Quelle der Enthüllungen, der US-Soldat Bradley Manning, sitzt in den USA in Haft. Ihm droht eine lebenslängliche Gefängnisstrafe, sollte ein Militärgericht alle Vorwürfe gegen ihn bestätigen.
Die persönlichen Vorwürfe um Sexualstraftaten gegen Assange haben die Aktivitäten von Wikileaks in der Zwischenzeit überlagert. Der 40 Jahre alte Australier lebt seit seiner Festnahme am 7. Dezember 2010 unter strengen Auflagen in Großbritannien. Unter anderem muss er eine elektronische Fußfessel tragen.