Impressum muss direkten Kontakt ermöglichen
Berlin (dpa/tmn) - Läuft beim Online-Shopping etwas schief, haben es Kunden oft schwer, mit dem Verkäufer direkt in Kontakt zu treten. Und auf ausgefüllte Mail-Formulare gibt es häufig keine Antwort.
Im Impressum des Anbieters müssen jedoch genaue Kontaktdaten stehen.
Wer eine Internetseite betreibt, sollte ein Impressum angeben. Vom Telemediengesetz (TMG) zwingend vorgeschrieben wird es für „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“, also zum Beispiel Online-Shops. Laut Rolf Albrecht, Fachanwalt für IT-Recht, muss die E-Mail-Adresse im Impressum nach dem TMG eine „Möglichkeit zur unmittelbaren Kommunikation“ bieten. Darauf weist er in der Zeitschrift „Internet World Business“ hin und beruft sich auf ein Urteil des Landgerichts Koblenz (Az.: 15 O 318/13). E-Mails an diese Adresse dürfen demnach nicht nur automatisiert beantwortet werden.
Dasselbe gilt laut Albrecht auch für die Telefonnummer im Impressum. Die darf außerdem keine 0900-Nummer sein, für die Kosten von bis zu 2,99 Euro anfallen. Hier hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in einem Fall entschieden, dass sich viele potenzielle Anrufer durch die hohen Kosten von einem Anruf abhalten lassen könnten (Az.: 6 U 219/13). Die geforderte unmittelbare Kommunikationsmöglichkeit sei damit nicht gegeben, so die Richter.