Für Verbraucher bedeutet das: Sie müssen beim Kauf ihren Ausweis vorlegen, bevor der Anbieter die Karte freischaltet. Wer eine Karte online kaufen will, muss entweder per Post-Ident-Verfahren, Video-Ident-Verfahren oder in einem Partnershop seine Identität nachweisen. „Das genaue Verfahren kann je nach Anbieter variieren“, sagt Steinhöfel. Denkbar sei auch, dass man seinen Personalausweis einscannen muss.
Hintergrund ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetztes - als Teil der Anti-Terror-Gesetze. Durch die Regelung soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. „Früher musste man auch seinen Namen und seine Adresse angeben. Allerdings hat diese Angaben niemand kontrolliert“, sagt die Verbraucherschützerin.
Steinhöfel rät: „Verbraucher sollten die Karte nicht aus der Hand geben, wenn diese unter ihrem Namen freigeschaltet wurde.“ Denn sie tragen eine Mitverantwortung dafür, was mit der Karte passiert. Bei Verstößen - etwa wenn Dritte die Karte für die Planung einer Straftat nutzen - können rechtliche Konsequenzen drohen.