Er finde nicht, dass Google die Anzeigen nicht ausreichend von normalen Ergebnissen seiner Suchmaschine abgegrenzt habe, hielt der Richter fest. Der Verbraucherverband muss die Gerichtskosten von Google zahlen.
Der Betreiber der weltgrößten Suchmaschine versteigert Plätze für Anzeigen, die neben und über der Liste mit den per Algorithmus ermittelten Suchergebnissen erscheinen.