Konditionen von Versandkosten-Flatrate genau prüfen
Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer nicht für jeden Einkauf Versandkosten zahlen will, kann bei manchen Online-Händlern eine Flatrate abschließen. Bevor Verbraucher das tun, sollten sie die Konditionen aber genau prüfen.
Eine Versandkosten-Flatrate klingt verlockend. Doch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt: Die Anbieter versprechen zwar, dass Kunden nach Zahlung einer Jahresgebühr für zwölf Monate keine Versandkosten mehr zahlen müssen. Im Kleingedruckten verstecken sich aber oft viele Sonderregeln und Ausnahmen, die das Angebot deutlich unattraktiver machen.
Für sperrige Ware wie Kühlschränke oder Waschmaschinen muss der Kunde zum Beispiel auch mit Flatrate oft extra zahlen, so die Verbraucherschützer. Andere Händler verlangen weiter Gebühren für Artikel ohne Jugendfreigabe, kühlpflichtige Lebensmittel oder Express-Lieferungen. Und bei vielen Anbietern gibt es den Gratisversand trotz Flatrate nur bei einem gewissen Mindestbestellwert. Andere Händler erheben dagegen für bestimmte Artikel auch ohne Flatrate kein Porto. Hier kann es also sein, dass sich die Jahresgebühr je nach Bestellverhalten gar nicht rechnet.