Vorsicht beim Teilen von Bildern und Videos
Berlin (dpa/tmn) - Noch schnell das Konzert-Video vom Wochenende teilen und das Profilbild aktualisieren. Doch was viele Nutzer nicht wissen: Urheberrechtlich geschütztes Material zu veröffentlichen, kann teure Folgen haben.
Das unbedachte Teilen und Weiterverbreiten von Fotos oder Videos in sozialen Netzwerken kann teure Folgen haben. Handelt es sich dabei um urheberrechtlich geschütztes Material, drohen Unterlassungs- und Lizenzansprüche. Deswegen rät der Berliner Medienanwalt Ansgar Koreng Nutzern von Twitter, Facebook und Co. zur Vorsicht, wenn sie nicht wissen, ob der Verfasser eines Beitrags die Nutzungsrechte für seine Inhalte hat.
„Im Zweifel würde ich davon absehen, solche Inhalte zu retweeten oder zu teilen.“ Beispiele sind Bilder der jüngeren Zeitgeschichte oder Videomaterial aus Filmen.
Rechtlich gesehen ist momentan noch unklar, ob das Teilen eines Bildes oder Videos oder das Einbinden eines Beitrags auf der eigenen Webseite eine Nutzung im urheberrechtlichen Sinne ist. Aktuell beschäftigen sich der Bundesgerichtshof und der Europäische Gerichtshof mit dieser Frage.