Mein iPhone aus Amerika - Technik im Ausland bestellen

Mainz (dpa/tmn) - Technische Geräte sind in anderen Ländern manchmal günstiger als in Deutschland. Unterschiedliche Preisempfehlungen für die Zielmärkte oder Wechselkursschwankungen sind Gründe dafür.

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Doch macht das Bestellen im Ausland Sinn?

Ein im Ausland günstiges Gerät oder Gadget ist für Kunden aus Deutschland nicht unbedingt das beste Angebot. Denn Versandkosten und Zoll können unerwartet hoch ausfallen, außerdem lauern weitere Fallstricke. Bleibt die Frage, ob und wann man bei Bestellungen im Ausland wirklich sparen kann.

„Wer auf der Suche nach einem Smartphone oder anderen elektronischen Geräten ist, kann vor allem bei Luxusgeräten Geld sparen“, sagt Christian Gollner, Rechtsreferent bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Allerdings gewähre so mancher Hersteller in Deutschland keine Garantie für Produkte, die nicht für den Verkauf in der EU vorgesehen sind. „Außerdem müssen Verbraucher damit rechnen, dass sie Produkte ohne eine deutsche Menüführung erhalten.“

Möglicherweise fehlt Geräten außerdem die erforderliche CE-Kennzeichnung. Diese bestätigt die Einhaltung von EU-Normen. Und Technik-Schnäppchen, die zu günstig sind, um wahr zu sein, sind es meist tatsächlich nicht: „Wenn Markenware nur zu einem Bruchteil des in Deutschland üblichen Preises angeboten wird, handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um ein Plagiat, also um eine Produktfälschung“, warnt Gollner.

Wer am Ende mehr als erwartet für sein neues iPhone aus Amerika gezahlt hat, ärgert sich vielleicht sogar darüber, dass er das Smartphone nur eingeschränkt verwenden kann. „Bei elektronischen Geräten ist zu prüfen, ob sie sich für die deutsche Netzspannung von 230 Volt eignen“, betont Verbraucherschützer Gollner. Bei Mobilfunkgeräten rät der Experte, die Eignung für die europäischen GSM-Netze und ihre Frequenzen zu prüfen.

Unbekannte Onlinehändler oder Importeure sollten Verbraucher vor dem Bestellen gründlich prüfen. „Wird im Impressum oder in der Rubrik Kontakt gar keine Postadresse, sondern nur eine E-Mail-Adresse oder Telefonnummer angebeben, sollte man Abstand nehmen“, rät Gollner.

Unseriöse Händler mit Plagiaten im Angebot agieren Gollner zufolge besonders oft vom außereuropäischen Ausland aus. Und mancher Händler, der Waren aus Nicht-EU-Ländern anbietet, verschweigt Nachzahlungen wie Umsatzsteuer oder Zoll.

Dabei kann vermeintlich billige Ware dadurch deutlich teurer werden. „Verbraucher sollten sich vor einer Bestellung informieren - so vermeidet man unliebsame Überraschungen“, sagt Oliver Bachmann vom Hauptzollamt der Stadt Hamburg. Infos über mögliche Abgaben bei der Einfuhr gibt es in einem pdf-Merkblatt des Zolls.

Wer Geräte zurückgeben möchte, dem hilft bei Shops im EU-Ausland das Widerrufsrecht: Es gilt mindestens sieben Werktage lang, gerechnet ab Wareneingang. „Dieses kann von Verbrauchern ohne Angaben von Gründen ausgeübt werden, also nicht nur bei Reklamationen“, erklärt Peter Juhani Koop vom Europäischen Verbraucherzentrum.

Was tun bei kaputter Ware? „Wenn die gelieferte Ware defekt ist oder nicht der Bestellung entspricht, kann man als Verbraucher europaweit seine gesetzlichen Gewährleistungsrechte wahrnehmen“, sagt Koop. Käufer haben demnach zwei Jahre lang ein Recht auf kostenlose Reparatur beziehungsweise Austausch. Beheben muss der Händler alle Mängel, die schon beim Kauf vorhanden waren. Von Widerrufs- und Gewährleistungsrechten profitieren Verbraucher aber nur innerhalb der EU.