Motorola nimmt auch deutsche Apple Stores ins Visier

Mannheim/Berlin (dpa) - Motorola versucht in dem Patentstreit mit Apple auch, den Verkauf von iPhones und iPads über das Netz der deutschen Apple Stores zu stoppen. Der amerikanische Mobilfunk-Konzern klagt vor dem Düsseldorfer Landgericht zusätzlich gegen die deutsche Tochter, die die Läden betreibt.

Am Freitag hatte Apple für kurze Zeit den Online-Verkauf mehrerer iPhone- und iPad-Modelle in Deutschland ausgesetzt, weil das Landgericht Mannheim die Verletzung eines Motorola-Patents festgestellt hatte. Die drei Verfahren in Düsseldorf wurden am Wochenende vom deutschen Patentexperten Florian Müller in amerikanischen Gerichtsdokumenten entdeckt.

Die Klagen wurden bereits im April 2011 eingereicht (4a O 69/11, 4a O 117/11, 4a O 116/11). Es geht um drei Patente, die Motorola auch in Mannheim geltend macht. Dort bekam Motorola bereits in zwei der drei Verfahren Recht. In Düsseldorf dürfte noch einige Zeit bis zu einer Entscheidung vergehen: Das Landgericht teilte am Montag mit, es seien noch keine Termine für Anhörungen angesetzt worden.

Apples Verkaufsstopp von Freitag ging auf ein Urteil des Landgerichts Mannheim vom 9. Dezember 2011 zurück, das die Verletzung eines Motorola-Patentes für die Funktechnik GPRS festgestellt hatte. Der iPhone-Hersteller legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht in Karlsruhe als Berufungsinstanz stoppte den Vollzug des Verkaufsverbotes vorerst.

Apple wirft Motorola vor, der Mobilfunk-Pionier habe es mehrfach abgelehnt, das betroffene Patent zu akzeptablen Bedingungen zu lizenzieren, obwohl es bereits vor sieben Jahren zu einem sogenannten Industrie-Patent erklärt worden sei. Motorola konterte, man habe Apple bereits 2007 ein faires Angebot gemacht und drei Jahre verhandelt. In einem weiteren von Müller gefundenen US-Gerichtsdokument ist im Schriftwechsel zwischen Anwälten von einer Motorola-Lizenzforderung von 2,25 Prozent die Rede, wobei unklar bleibt, um welche Patente es dabei geht.

Am Freitag konnte sich Motorola in Mannheim auch mit einer zweiten Klage durchsetzen. Dabei geht es um ein älteres Pager-Patent, das Apple nach Ansicht von Motorola und des Gerichts mit seinem Online-Speicherdienst iCloud verletzt. In beiden Fällen richten sich die Urteile gegen die irische Tochter Apple Sales International, die auch den deutschen Online-Store betreibt.