Niederländisches Gericht stoppt Samsung-Smartphones

Amsterdam/Berlin (dpa) - Samsung hat im Ideenklau-Streit mit Apple einen weiteren schweren Rückschlag in Europa erlitten: Ein niederländisches Gericht untersagte per Einstweiliger Verfügung Einfuhr und Verkauf der Samsung-Smartphones Galaxy S, SII und Ace, wie aus Gerichtsdokumenten hervorgeht.

Die Entscheidung könnte Samsung erhebliche Schwierigkeiten bereiten, denn über die Niederlande läuft die Einfuhr der Geräte nach Europa. Der Stopp tritt in sieben Wochen am 13. Oktober in Kraft.

Der Patentexperte Florian Müller, der den Text des Urteils im Internet veröffentlichte, betonte, dass der Mutterkonzern in Südkorea nicht von der Einstweiligen Verfügung betroffen sei. Insofern könne nun Samsung umdisponieren, um Europa auf anderen Wegen zu beliefern.

Der Gericht in Den Haag begründete die Einstweilige Verfügung mit der Verletzung eines Apple-Patents zur Anzeige von Bildern auf berührungsempfindlichen Bildschirmen. Samsung versicherte in einer vom Sender BBC zitierten Erklärung, dass die Verkäufe in anderen europäischen Ländern nicht leiden würden. In den Niederlanden werden man alle Möglichkeiten bis hin zu Rechtsmitteln ausschöpfen, damit die Galaxy-Smartphones im Handel bleiben. Samsung könnte notfalls beispielsweise auf die Technologie des Patents verzichten.

Am Donnerstag steht die mündliche Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht an, das ebenfalls per Einstweiliger Verfügung den Vertrieb des Samsung-Tablets Galaxy Tab 10.1 in Deutschland vorerst untersagt hatte. Apple wirft Samsung vor, mit der Galaxy-Reihe Design und Technik von iPhone und iPad zu kopieren.

Allerdings reduzierte das Düsseldorfer Gericht den ursprünglich europaweit bis auf die Niederlande ausgerufenen Vertriebsstopp kurz darauf nur auf Deutschland. Am Donnerstag dürfte es auch um die Frage gehen, ob das Landgericht zuständig ist, über ein Verkaufsverbot über die Grenzen Deutschlands hinaus zu entscheiden.

In dem Düsseldorfer Verfahren stehen im Gegensatz zu der Verhandlung in Den Haag nur sogenannte Geschmacksmuster im Mittelpunkt, also das Design und die äußerliche Gestaltung des Tablet Computers. In den Niederlanden spielten auch Ansprüche aus Apple-Patenten eine Rolle. Apple erklärte in der Düsseldorfer Klageschrift, Samsung nutze den Ruf des iPad aus, bei dem es sich „um ein sehr bekanntes Produkt mit Kultstatus“ handle. (Aktenzeichen: 14c O 194/11)

Europa ist nur ein Schauplatz in einem weltweiten Ideenklau-Streit der beiden Unternehmen. Samsung konterte die Apple-Klagen mit eigenen Vorwürfen, inzwischen gibt es nach Rechnung von Müller 19 Verfahren in verschiedenen Ländern.

Unterdessen reichte Samsung in einem ähnlichen Prozess in Kalifornien Massen an Beweismaterial ein, das Apples Anspruch auf Schutz für das iPad-Design in Frage stellen soll. Unter anderem sucht Samsung dabei Hilfe beim Filmklassiker „2001: Odyssee im Weltraum“. Die Südkoreaner präsentierten als Beweisstück ein Szenenfoto aus dem 1968 erschienenen Film, in dem Raumfahrer mit flachen Bildschirmen ohne Tastatur zu sehen sind. Ob Samsung das Filmzitat auch in der Verhandlung am Düsseldorfer Landgericht ins Feld führt, blieb zunächst unbekannt.

Unter den Beweisstücken sind auch Bilder aus der britischen Superhelden-Serie „The Tomorrow People“, die in den 1970er Jahren lief. Dort ist ein Tablet-Computer auf einem Tisch zu sehen. Die mehreren hundert Seiten enthalten außerdem Hinweise auf einen Tablet-Prototypen von Toshiba aus den 1990er Jahren sowie Überlegungen des US-Verlags Knight-Ridder für eine elektronische Zeitung und japanische Design-Patente.

Nach Einschätzung des Patentexperten Müller, der den Hinweis auf Stanley Kubricks „Odyssee im Weltraum“ in dem Wust von Gerichtsunterlagen aufspürte, geht es Samsung darum, „jedes einzelne Element des Patentanspruchs anzugehen“. Denn oft reiche schon ein kleiner Unterschied aus, damit ein Patent nicht verletzt werde.