Während der BR von einer Einigung sprach, meldeten die Verleger eine „empfindliche Niederlage für den BR“.
Nach Sender-Angaben bezieht sich die Unterlassungserklärung auf eine Form der App, wie sie kurz nach dem Start im September 2015 bestand - nicht auf die jetzige Form. Inzwischen gebe es deutlich mehr Fotos und Videos.
Die Zeitungsverlage waren gegen den Bayerischen Rundfunk vor Gericht gezogen, weil sie ihm vorwarfen, mit seiner „BR24“-App den Rundfunkstaatsvertrag zu verletzen, der presseähnliche Angebote untersagt. Beim Landgericht war zunächst niemand zu erreichen.