Sicher telefonieren mit Handy & Co.

Berlin (dpa/tmn) - Rund 90 Prozent aller Haushalte in Deutschland haben einen Festnetzanschluss und mindestens ein Handy. Telefonieren ist so normal, dass kaum jemand mit Argwohn zum Hörer greift. Doch beim Telefonieren lauern viele Fallen, die teuer werden können.

Auch wenn heute die meisten Telefone schnurlos sind, lauern rund um ihre Nutzung noch immer die sprichwörtlichen Fallstricke. Das fängt bei der Aufnahme ins Telefonbuch an und endet bei der Ortung von Handys. Doch mit einigen Tipps bleibt das Telefonieren eine sichere Sache.

Heikler als landläufig angenommen ist beispielsweise schon der simple Telefonbucheintrag. Ob er erfolgen soll, wird etwa bei einem Umzug, Neuabschluss oder Wechsel des Festnetzvertrages erfragt. Der Nutzer muss wissen, ob er eine Registrierung wünscht, die in den Büchern, online oder über die Telefonauskunft herauszufinden ist.

Diese Entscheidung ist gar nicht so leicht: „Es hängt von Ihnen ab, ob nur Nachname und Telefonnummer oder Ihr voller Name mitsamt Anschrift und Berufsbezeichnung aufgelistet werden“, erklärt der Bundesverband der Verbraucherzentralen in seinem neuen Buch „Meine Daten gehören mir“.

Denn mit der Adressnennung ist der Wohnort schnell herauszufinden. Bei einigen Online-Telefonbüchern reicht der Straßenname - und schon spuckt die Internetseite alle Einträge aus dem Umkreis aus, bei denen die Teilnehmer nicht nur Namen, sondern auch Anschrift preisgaben. Über Internet-Kartendienste ist es mit der Adresse auch meist möglich, Bilder des Hauses anzuschauen.

Wer sich gegen einen Telefonbucheintrag entscheidet, sollte später überprüfen, ob er tatsächlich in keinem Verzeichnis auftaucht. „Wir haben relativ viele Beschwerden von Kunden, die berichten, dass einige Telekommunikationsunternehmen den Eintrag dennoch vornehmen“, sagt Jürgen Müller, Leiter des Referats für Telekommunikations-, Telemedien- und Postdienste beim Bundesdatenschutzbeauftragten in Bonn. Er gibt zu bedenken: „Veröffentlichungen zurückzunehmen, ist schwierig.“

Ein weiterer Aspekt ist die sogenannte Rückwärtssuche. Mit dieser Funktion lässt sich in Internet-Telefonbüchern abfragen, wem welche Telefonnummer gehört - etwa, wenn ein Anruf in Abwesenheit auf dem Display steht. Wem das nicht geheuer ist, muss der Rückwärtssuche, auch Inverssuche genannt, widersprechen, wenn er sich für einen Eintrag entscheidet. Sonst gilt die Zustimmung als gegeben.

Wer hinter kostenpflichtigen 0900er- und 0190er-Nummern steckt, die übrigens nicht unterdrückt werden dürfen, ist leicht bei der Bundesnetzagentur herauszufinden. Wer ungewollt Anrufe mit einer solchen Vorwahl erhält, kann sich an die Behörde wenden.

Die Verbraucherzentralen raten zu einem Einzelverbindungsnachweis für Handy und Festnetz, der jeden abgehenden Anruf auflistet. So ist es leichter, die Rechnungssumme gegebenenfalls zu beanstanden. Bei Flatrates besteht aber kein Anspruch auf Einzelverbindungsnachweise für die Verbindungen, die unter den Fixpreis fallen.

Datenschutzexperte Müller rät generell: „Die Verbindungsnachweise sollten, wenn sie nicht per Post kommen, im Internet sicher abrufbar sein.“ Passwortgeschützte Seiten der Anbieter seien zum Beispiel eine gute Lösung, unverschlüsselte E-Mails dagegen nicht.

Gibt es Beanstandungen bei einer Telefonrechnung, sollte man unter Vorbehalt zahlen oder die Überweisung um die strittigen Posten kürzen. Ist eine Einzugsermächtigung erteilt, kann man die Lastschrift bei seiner Bank zurückgeben. Die gekürzte Rechnungssumme wird dann noch einmal überwiesen.

Auch bei der Handynutzung gibt es einiges zu beachten. Vor allem auf Smartphones sind heute weit mehr als Namen, Telefonnummern und SMS gespeichert. Gelangt der Minicomputer in die falschen Hände, kann ein Fremder zum Beispiel beleidigende E-Mails an den Chef schicken oder Schmähungen ins Internet stellen. Daher ist es ratsam, sein Smartphone so einzustellen, dass es nach einem bestimmten Zeitraum automatisch gesperrt wird. Den Code zum Entsperren legt der Besitzer - anders als die PIN der SIM-Karte - selbst fest.

Gerade bei Smartphones gehört GPS, also die Positionsbestimmung per Satellit, längst zur Grundausstattung. Ortsbezogene Dienste sind praktisch, sie führen zur nächsten Bank, zum Italiener oder sogar zu Freunden, die sich gerade in der Nähe aufhalten und ebenfalls ein GPS-fähiges Handy in der Tasche haben.

Die Kehrseite: „Da Sie als Handybesitzer namentlich registriert sind, können die Standortdaten zu persönlichen Bewegungsprofilen verdichtet werden“, warnen die Verbraucherzentralen. Diese Methode könne für gezielte Werbung genutzt werden - und auch ein Missbrauch zur gezielten persönlichen Überwachung sei möglich.

Datenschützer Müller rät: „Die Ortungsdienste nur aktivieren, wenn man sie wirklich braucht. Um sie ohne Bedenken ständig nutzen zu können, fehlt die Transparenz.“ Der Nutzer wisse nicht, welche Informationen wohin übertragen werden und was damit passiert.

Service:

Verbraucherzentrale Bundesverband: Meine Daten gehören mir - Datenschutz im Alltag, 202 Seiten, 9,90 Euro, ISBN-13 978-3-936350-62-3.