„WSJ“: Facebook vor Datenschutz-Einigung in den USA
New York (dpa) - Facebook und US-Behörden stehen nach einem Bericht des „Wall Street Journal“ kurz vor einer Einigung für mehr Datenschutz in dem Sozialen Online-Netzwerk.
Das Unternehmen werde seine Nutzer künftig vor bestimmten Änderungen seiner Einstellungen zur Privatsphäre um Zustimmung bitten, berichtete das „Wall Street Journal“ am Freitag. Die Vereinbarung müsse noch von der US-Handelskommission (FTC) gebilligt werden, hieß es.
Der für Facebook zuständige Hamburger Datenschützer Johannes Caspar begrüßte die sich abzeichnende Verpflichtung grundsätzlich - entscheidend sei jedoch „die Art und Weise, wie sie im Einzelfall umgesetzt wird“. Das Bundesverbraucherministerium erklärte, es sei erfreulich, wenn Facebook zusage, künftig Informationen nicht mehr ungefragt öffentlich zu schalten, die die Nutzer nur für Freunde eingestellt haben. „Wir halten dies allerdings für eine Selbstverständlichkeit.“ Die von den Facebook-Nutzern vorgenommenen Einstellungen der Privatsphäre müssten bei einer Veränderung der Grundeinstellungen berücksichtigt werden. „Alles andere verstößt klar gegen europäisches Datenschutzrecht.“
Ein Bündnis von zehn Datenschutz-Initiativen, unter ihnen das Electronic Privacy Information Center (EPIC), hatte sich im Dezember 2009 bei der FTC über Änderungen der Facebook-Einstellungen beschwert und dem Unternehmen eine Täuschung der Nutzer vorgeworfen. Damals machte Facebook Teile des Nutzerprofils standardmäßig öffentlich.
Die jetzt geplante Regelung sieht laut „Wall Street Journal“ vor, dass Facebook sich eine Erlaubnis einholt, wenn bereits hochgeladene Nutzerdaten - etwa Fotos oder Statusmeldungen - einem größeren Kreis zugänglich gemacht werden, als ursprünglich vorgesehen war.
Den in Deutschland umstrittenen „Gefällt-mir“-Button betrifft die Einigung nicht. Darüber hinaus soll sich das Unternehmen bereiterklären, 20 Jahre lang unabhängigen Überprüfungen seiner Datenschutzstandards auszusetzen. Facebook ist Marktführer bei den Online-Netzwerken und hat zurzeit weltweit mehr als 800 Millionen Nutzer.
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte betonte, Facebook müsse die Nutzer transparent über die Datenverarbeitung informieren, das geschehe derzeit in vielen Bereichen nicht. Zudem sei die Freiwilligkeit wichtig: Mitglieder dürften nicht vor die Wahl gestellt werden, beispielsweise der Gesichtserkennung zuzustimmen oder gleich das Online-Netzwerk zu verlassen. „Gerade von Minderjährigen wird man kaum erwarten könne, dass sie sich einer für Ihren Datenschutz nachteiligen Änderungen der Nutzungsbedingungen widersetzen und aus dem Netzwerk ausscheiden.“
Caspar hatte am Donnerstag im Streit um die Gesichtserkennung rechtliche Schritte gegen Facebook angekündigt. Der Datenschützer hält die Funktion nicht für rechtskonform. Das US-Unternehmen weist den Vorwurf zurück. Facebook-Nutzer können Fotos auf die Plattform hochladen und abgebildete Personen aus ihrer Freundesliste markieren. Einmal gekennzeichnete Kontakte können danach automatisch in den Bildern des Anwenders gefunden werden - möglich macht dies eine Software zur automatischen Gesichtserkennung. Wer das verhindern will, muss die Funktion extra abstellen.
Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) schloss sich der Kritik von Caspar an und forderte Facebook auf, weitere Informationen zum Umgang der Daten zu liefern, die mit dem „Gefällt-mir-Button“ eingesammelt werden. „Wir wollen wissen: Was passiert wirklich mit den Informationen, die an Facebook übertragen werden, wenn man zum Beispiel eine Seite mit Like-Button besucht, ohne diesen anzuklicken?“