Das seien sechs Prozent weniger als im Vorjahr. Dabei hätten die Zöllner genau 149 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (minus vier Prozent gegenüber 2017) genommen. In sieben Fällen deckten sie laut NGG einen Mindestlohnverstoß auf.
„Mindestlohn-Verstöße sind immer noch an der Tagesordnung. Und das obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert NGG-Geschäftsführer Karim Peters. Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an. „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie“, betont Peters.
Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren.