#MeToo-Debatte Ermittlungen gegen Wedel erst am Anfang
München (dpa) - Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen den Regisseur Dieter Wedel wegen eines angeblichen sexuellen Übergriffs in der bayerischen Landeshauptstadt in den 90er Jahren.
Die Ermittlungen wegen eines Anfangsverdachts seien in einem frühen Stadium, sagte eine Behördensprecherin am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur. Ausgangspunkt für das Ermittlungsverfahren sei ein Bericht im „Zeit“-Magazin.
Dort hatten am 3. Januar drei Ex-Schauspielerinnen den heute in Hamburg lebenden Wedel beschuldigt, er habe sie in den 90er Jahren sexuell bedrängt. Eine der Frauen hielt dem 75-jährigen vor, sie im Sommer 1996 zum Sex in einem Münchner Hotel gezwungen zu haben. Damals sei sie 27 Jahre alt gewesen und habe für eine Rolle vorsprechen wollen.
Die Wedel nun vorgeworfene Tat ist wegen einer relativ neuen Änderung des Strafgesetzbuches noch nicht verjährt. Laut Paragraf 78b ruht die Verjährungsfrist bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres des mutmaßlichen Opfers eines Sexualdelikts. Die Verjährungsfrist bei Sexualstraftaten beträgt in der Regel 20 Jahre. Somit wäre die mutmaßliche Tat erst 2019 verjährt.
Die Münchner Staatsanwaltschaft betonte, dass in alle Richtungen ermittelt werde und dass es sich nur um einen Anfangsverdacht handle. Die Ermittlungen könnten demnach auch zu Wedels Gunsten ausgehen. Der Regisseur war mit Produktionen wie „Der große Bellheim“ in den 80er und 90er Jahren sehr erfolgreich gewesen. Am Montag war Wedel als Intendant der Bad Hersfelder Festspiele zurückgetreten.