Episodenfilm: "GG 19" - Alles, was Grundrecht ist

Kino: Der Episodenfilm „GG 19“ beschäftigt sich mit dem Grundgesetz.

Düsseldorf. Was kann der brave Bürger tun, wenn ihm ohne Angabe von Gründen die Würstchenbude dicht gemacht wird? Er geht den "Weg durch die Instanzen". Ein Grundrecht, das ihm der Rechtsstaat gewährleistet. So steht es geschrieben seit 1949 - in Artikel 19 des Grundgesetzes.

Ab heute gibt es alle Grundrechte im Kino zu sehen - "GG 19" zeigt in 19 Kurzfilmen die Bedeutung dieser Rechte im Alltag. 19 Regisseure haben die Würde des Menschen, das Briefgeheimnis und das Recht auf freie Meinungsäußerung in ein filmisches Gewand gepackt.

Auf diese Fragen gibt es keine Antworten. Erfreulicherweise versucht das der Film erst gar nicht: keine einfachen Lösungen, kein Ende nach dem Motto: "Die Moral von der Geschicht’. . ." Stattdessen gibt es Fragen. Was hätte ich getan? Wieviel Sicherheit braucht Freiheit? Und was gäbe es bei mir zu entdecken, würden alle Briefträger dem Filmbeispiel folgen und heimlich meine Post lesen?

Nur zu Beginn, bei der "lustigen" Verfilmung von Artikel 18, Grundgesetz (Verwirkung der Grundrechte), scheitert der Film gnadenlos. Kein Wunder: Der Artikel wurde noch nie in der Rechtssprechung genutzt.