Gericht: GEMA darf keine Einnahmen an Musikverlage ausschütten
Schwerer Schlag für die Musikverlage: Sie haben kein Recht, ohne weiteres von der Arbeit der Kreativen zu profitieren, entschied Berlins oberstes Gericht.
Berlin (dpa) - Musikverlagen in Deutschland drohen Einnahmeverluste in Millionenhöhe. Nach einem Urteil des Berliner Kammergerichts haben die Verlage kein Recht, ohne weiteres an den Einnahmen aus Urheberrechten von Komponisten und Textern beteiligt zu werden. Im Streit mit der GEMA gab das Gericht am Montag dem ehemaligen Piratenpolitiker und Musiker Bruno Gert Kramm und seinem Bandkollegen Stefan Ackermann überwiegend Recht (AZ 24 U 96/14). Die Verwertungsgesellschaft dürfe im vorliegenden Fall nicht mehr einen Teil der Tantiemen an die Verlage ausschütten, sagte eine Gerichtssprecherin.
Das Urteil erfolgte in letzter Instanz. Ob ein Revisionsantrag vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zulässig ist, soll aus der schriftlichen Urteilsbegründung hervorgehen. Wieviel Geld die GEMA rückwirkend bis zum Jahr 2010 an die Kreativen zurückzahlen muss, ist offen. Zunächst müsse sie Auskunft über ihre Einkünfte vorlegen. Laut Piraten handelt es sich um einen Millionenbetrag.
Mit dem Urteil werde für die Musikbranche das BGH-Urteil zur Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) vom April fortgeschrieben, sagte die Gerichtssprecherin weiter. Die Musikverlage erhalten laut Piraten bisher etwa 40 Prozent der GEMA-Einnahmen.
Die Kläger hatten argumentiert, eine pauschale Vergütung für die Verlage sei im digitalen Zeitalter obsolet. Die GEMA sei nicht berechtigt, von den Ausschüttungen an die Kreativen die Verlegeranteile abzuziehen. Die Rolle der Verlage habe sich grundlegend verändert, viele druckten heute weder Noten noch Texte. Was ursprünglich als Investitionsschutz gedacht gewesen sei, habe sich zu einem Relikt aus alten Zeiten entwickelt. Den Urhebern gingen dabei wesentliche Erlöse verloren.
Der Vorstandsvorsitzender der GEMA, Harald Heker, sagte laut Mitteilung vom Montagabend: „Wir halten die Entscheidung für falsch. Besonders bedauerlich ist, dass das Kammergericht allein darauf abstellt, wer die Rechte eingebracht hat. Dieses Prinzip kann je nach Ausgestaltung des Verlagsvertrages auch zulasten der Urheber wirken.“
Die Piratenpartei, die die Klage unterstützt hatte, erklärte, das Urteil habe wesentliche Konsequenzen für die Zukunft und die Struktur der GEMA in Fragen der Transparenz und der fairen Verteilung.
Der BGH hatte im einem ähnlichen Fall entschieden, dass die Einnahmen der VG Wort ausschließlich den Autoren zustehen. Für eine Ausschüttung an die Buchverlage gebe es keine rechtliche Grundlage. Die GEMA nimmt Geld für die öffentliche Nutzung von Musik ein. Abgaben werden auch pauschal auf Wiedergabegeräte über den Kaufpreis erhoben. Die GEMA vertritt nach eigenen Angaben in Deutschland die Urheberrechte von rund 70 000 Mitgliedern sowie von mehr als zwei Millionen Rechteinhabern aus aller Welt.