Lieberberg darf möglicherweise Titel „Rock am Ring“ verwenden

Konzertveranstalter Marek Lieberberg könnte womöglich doch mit dem Titel „Rock am Ring“ für sein Musikfestival werben - auch ohne Zustimmung des bisherigen Geschäftspartners am Nürburgring. Das Koblenzer OLG deutet das jedenfalls an - und hebt wohl eine Verfügung auf.

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Koblenz (dpa) - Der Konzert-Riese Marek Lieberberg darf möglicherweise doch den Titel „Rock am Ring“ verwenden - und das auch außerhalb der berühmten Rennstrecke in der Eifel. Das Oberlandesgericht Koblenz stellte am Dienstag im Prozess um die Rechte des gleichnamigen Musikfestivals am Nürburgring in Aussicht, dass es wegen neuer Erkenntnisse eine einstweilige Verfügung aufheben könnte. Das Urteil soll an diesem Freitag fallen.

Das Landgericht Koblenz hatte im Juni entschieden, dass Lieberberg nicht ohne Zustimmung des bisherigen Geschäftspartners Nürburgring GmbH ein Festival mit diesem Namen organisieren oder bewerben darf. Die Rechte am Werktitel gehörten beiden Seiten. Der Konzertveranstalter hatte dagegen Berufung eingelegt. Mit dem neuen Eigner des Nürburgrings, dem Autozulieferer Capricorn, hatte er sich nicht auf eine Fortsetzung des Traditionsfestivals einigen können. Lieberberg will nach Mönchengladbach ausweichen.

Die Richter verwiesen auf zwei neue eidesstattliche Versicherungen des Ex-Geschäftsführers der Nürburgring GmbH, Friedhelm Demandt, und des Konzertveranstalters Matthias Hoffmann. Hoffmann versicherte, dass Titel und Idee des Festivals von Lieberberg stammten. Demandt erklärte eidesstattlich, dass die Aussagen Hoffmanns stimmten und die Rechte nach damaliger Absprache bei Mama Concerts bleiben müssten - der damaligen Veranstaltergruppe, der auch Lieberberg angehörte. Eine E-Mail von Lieberbergs damaligem Partner, dem Musikveranstalter Marcel Avram, bestätigte die Aussagen Hoffmanns und Demandts. Diese Erkenntnisse lagen beim Prozesstermin im Juni noch nicht vor.

Der Sprecher der Sanierer des Rings, Pietro Nuvoloni, verwies auf das Urteil und ließ offen, ob es später zu einer Klage kommen könnte. „Wir werden, sofern diese Entscheidung zu unseren Ungunsten stattfinden sollte, die schriftliche Begründung in Ruhe sichten“, sagte er. „Erst dann werden wir entscheiden, ob wir den Sachverhalt in einem Hauptsacheverfahren klären und deswegen Klage erheben würden.“ Der Titel gehöre beiden Seiten. Außerdem lägen die Rechte für Merchandising beim Käufer des Rings, Capricorn.