Abschiebung in NRW - Ein langer Weg, der lohnt

Der Terror-Fall Anis Amri und die vielen terroristischen Anschläge im europäischen Ausland haben in Deutschland nicht die Rechtslage, wohl aber den Umgang mit ihr verändert. Und das ist gut so. Die Abschiebung des 21 Jahre alten Türken aus Altenbeken durch die Behörden in NRW ist dafür das beste Beispiel — und sie ist ein wichtiges Zeichen.

Foto: Sergej Lepke

Denn: Der so genannte Terror-Paragraph 58a des Aufenthaltsgesetzes, der jetzt zur Anwendung kam, ist ja in der Tat nicht neu: Er wurde 2005 als lange verhandelte Erweiterung der Anti-Terror-Pakete des damaligen Bundesinnenministers Otto Schily (SPD) installiert. Bis in dem Fall Amri auf deprimierende Weise vor Augen geführt wurde, wohin behördliche Nachlässigkeit und zu laxe Anwendung gesetzlicher Möglichkeiten führen können, war der Paragraf 58a nicht sonderlich beliebt. Der ehemalige NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD) hatte das im Umfeld der Amri-Aufarbeitung bestätigt. Tenor: Das Gesetz sei untauglich, weil zu kompliziert — und für seine Umsetzung die „rechtlichen Anforderungen“ zu hoch. Was wohl heißt: Angesichts der Aussicht, dass Beschuldigte zahlreich klagen, keine Papiere haben und die meisten Länder ohnehin die Aufnahme verweigern, hat man wohl oft (zu) früh abgelassen. Im Fall Amri hat das zur Katastrophe geführt. Es ist staatliche Aufgabe, es dazu nicht mehr kommen zu lassen.

Darum ist das Zeichen aus dem Integrationsministerium in Düsseldorf wichtig. Das verlangen die Zahlen, und sie zeigen zugleich das Problem: In NRW leben rund 800 gewaltbereite Salafisten, 211 von ihnen gelten als Gefährder, denen man nach eindringlicher Observation zutraut, eine extremistische, schwere Straftat zu begehen. 13 dieser ausländischen Gefährder gelten als ausreisepflichtig, deutschlandweit sind es sogar 120.

Zahlen, die die Dimension der Gefährdung verdeutlichen. Muss sich ein Staat damit abfinden, dass tickende Zeitbomben als Gefahr für das Leben anderer durch die Republik geistern und noch dazu ein gesellschaftliches Klima befördern, das noch vor einigen Jahren undenkbar erschien? Nein, das muss er nicht. Auch angesichts dieser Entwicklung haben die Verwaltungsgerichte in Leipzig und Göttingen 2017 die Abschiebung nach Paragraf 58a erleichtert. Und doch ist sie nun mit dem Fall in NRW erst zum dritten Mal gelungen. Deutschlandweit. Es müssen weitere folgen.