Meinung Den Verbraucher stärken
Das US-amerikanische System, in dem raffgierige Anwälte per Sammelklage und mit astronomischen Forderungen Unternehmen in die Knie zwingen, sollte kein Vorbild sein. Und doch ist es richtig, dass sich auch in unserem Recht etwas ändert — um David, den Verbraucher, in einem oft unfairen Kampf gegen Goliath, das Unternehmen, zu stärken.
Die von Verbraucherschützern geforderte Gruppenklage kann hier weiterhelfen.
Zwar haben Verbraucherverbände schon jetzt ein Verbandsklagerecht, mit dem sie Firmen zwingen können, rechtswidrige Klauseln im Kleingedruckten nicht mehr zu verwenden. Doch dies wirkt nur mit Blick auf die Zukunft, die Klausel gilt dann nicht mehr. Schadensersatzansprüche haben benachteiligte Verbraucher damit aber noch nicht. Diese würden mit einer Gruppenklage erreicht.
Dass eine solche Neuerung gerecht wäre, zeigt der VW-Abgasskandal. Käme VW den Kunden nicht weitgehend genug entgegen, müsste jeder Einzelne sein Recht einklagen. Könnte die Verbraucherzentrale in solchen und ähnlichen Fällen — etwa, wenn Energieversorger zu viel kassiert haben — eine Gruppenklage erheben, so würden die Kräfte gebündelt.
Bisher profitieren Unternehmen, auch wenn sie sich klar rechtswidrig verhalten haben, davon, dass der einzelne Verbraucher eine Klage scheut. Wegen des Aufwands oder eigener Unsicherheit. Folge: Der zu Unrecht erworbene Erlös verbleibt bei dem Unternehmen. Das ist ungerecht.
Werden die Gruppenverfahren in die Hände von Verbraucherschutzverbänden gelegt, wird es auch nicht zu Auswüchsen wie im amerikanischen Recht kommen.