Meinung Gesetzesänderung ist zu kurz gegriffen

Meinung · Der Bund der Steuerzahler NRW lehnt die Pläne der schwarz-gelben Landesregierung zur Reform der Bürgermeister-Besoldung ab. Das ist schade, aber nicht, weil die Amtsträger künftig mehr Geld bekommen.

Ein Kommentar von Lothar Leuschen.

Foto: Schwartz, Anna (as)

Ein paar Euro mehr für Bürgermeister und Landräte in den derzeit krisengebeutelten Kommunen. Das macht bessere Stimmung und gibt den Entscheidungsträgern auf der untersten politischen Ebene das Gefühl, nicht vergessen zu sein. Also flux durchwinken, weil sich im Landesparlament ohnehin kaum jemand trauen wird, nein zu sagen. Schließlich haben die Mandatsträger im Landtag mit den Günstlingen in den Städten und Gemeinden oft das Parteibuch gemeinsam. Der Bund der Steuerzahler wird mit seinem Einspruch nicht viel ausrichten können.

Das ist schade, aber nicht, weil die Amtsträger künftig mehr Geld bekommen. Es ist schade, weil die bevorstehende Gesetzesänderung eine Debatte abwürgt, noch ehe überhaupt jemand begonnen hat, sie zu führen.

Bei Bürgermeistern und Landräten handelt es sich heute um Frauen und Männer, die hochkomplexe Konzerne zu lenken haben. Städte haben teils mehrere Tausend Beschäftigte. Kommunen und Kreise bewegen hunderte von Millionen, teils sogar mehrere Milliarden Euro im Jahr. Da sind andere Qualitäten gefordert als die von den Grüßonkeln, die noch im vergangenen Jahrhundert alten Geburtstagskindern Blumensträuße überreicht haben.

Deshalb ist das Nachdenken darüber richtig, wie gutes Personal, wie bestens ausgebildete Frauen und Männer für Wahlämter in Kommunen gewonnen werden können.

Wenn Städte mit den Verwaltungs- und Politikprofis in Bund und Land auf Augenhöhe kooperieren können sollen, müssen Anreize geschaffen werden, dass Topleute sich um diese Funktionen bewerben.

Die Gesetzesänderung geht dem Bund der Steuerzahler zu weit, in Wahrheit aber greift sie viel zu kurz.