Meinung Grundsteuer - Gegner sollten Mut zur Öffnungsklausel haben
Meinung · Es ist nachvollziehbar, wenn sich der Deutsche Städtetag über die bayerische Landesregierung erregt, weil die bei der Neuregelung der Grundsteuer eigene Wege gehen will. Die Kunst besteht aber darin, einen Mittelweg zu finden.
Jede Idee, die dazu geeignet ist, eine Einigung zwischen Bund und Ländern zu erschweren, muss den Kommunalvertretern suspekt sein. Denn auf dem Spiel stehen immerhin 14 Milliarden Euro. So viel bringt die Grundsteuer den Städten und Gemeinden bislang pro Jahr. Kommt bis Ende 2019 kein Konsens zustande, fällt das Geld weg. So hatte es das Bundesverfassungsgericht verfügt, als es die geltende Praxis wegen ihrer veralteten Bemessungsgrundlage für nichtig erklärte.
Diese unerquickliche Aussicht sollte Grund genug sein, um die politische Hängepartei in Berlin endlich zu beenden und die Grundsteuer auf ein verfassungskonformes Fundament zu setzen. Nach dem Willen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz soll sich die Grundsteuer grundsätzlich am Wert einer Immobilie ausrichten. Bayern befürchtet nicht zu Unrecht, dass die Steuerbelastung dann vor allem in begehrten Wohnlagen steigt, wo die Mieten ohnehin schon die Zumutbarkeitsgrenze überschritten haben. Daher favorisiert man bei der CSU ein Modell, bei dem es keinen Unterschied machen würde, ob die Immobilie im Münchner Zentrum steht oder in der Uckermark.
Die Kunst besteht darin, einen Mittelweg zu finden. Dabei ist der Gedanke einer Öffnungsklausel für einzelne Bundesländer nicht der schlechteste Ansatz, soweit sie sich im Rahmen des Grundgesetzes bewegt. Eine ansonsten erforderliche Verfassungsänderung würde das ganze Projekt nämlich noch zusätzlich verzögern. Gegner der Öffnungsklausel fürchten einen „Flickenteppich“ bei der künftigen Grundsteuer. Aber den gibt es praktisch längst, denn die Höhe der Grundsteuer ist vom jeweiligen kommunalen Hebesatz abhängig. Und den hat Karlsruhe nicht bemängelt.