Meinung Hartz IV für EU-Bürger - Die Grenzen des Glücks
Auch wenn sich ein Bezug zur aktuellen Flüchtlingssituation aufdrängen mag — mit den Asylbewerbern hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts zu tun. Ihr Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen funktioniert nach anderen Regeln als den für EU-Ausländer geltenden, auf die der Richterspruch aus Luxemburg ausschließlich zielt.
Deshalb ist er aber nicht minder wegweisend.
EU-Bürger dürfen in jedem Mitgliedsland leben und dort ihr Glück versuchen. Strittig war immer wieder, inwieweit der Sozialstaat einspringen muss, wenn das Glück ausbleibt. Sprich, wenn eine Schwedin oder ein Bulgare in Köln oder Leipzig arbeitslos wird. Die EU-Kommission hatte im vorigen Jahr verlangt, dass die deutschen Behörden jeden Einzelfall überprüfen müssten. Dieser Idee haben die Luxemburger Richter nun einen Riegel vorgeschoben. Wer nur kurz in Deutschland einen Job hatte, kann nicht mit dauerhafter Alimentierung vom Staat rechnen. Eine individuelle Prüfung sei nicht nötig.
Dieses Urteil kann man nur begrüßen. Zum einen erübrigt sich damit eine Unmenge an Bürokratie in den Jobcentern. Zum anderen wird klar gestellt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU keine Einladung zum Sozialmissbrauch ist. Alles andere wäre auch politisch schwer zu vermitteln gewesen. Neu nachdenken ließe sich erst, wenn aus der europäischen Währungsunion eine Sozialunion erwachsen würde. Dafür gibt es keine Anzeichen. So lange die Sozialsysteme in nationaler Hand sind, muss es auch Nutzungsbeschränkungen für jene EU-Ausländer geben, die nicht zu deren Funktionstüchtigkeit beigetragen haben. Dieser Linie sind die Richter treu geblieben. Und das ist gut so.