Kennzeichnungspflicht: Die Polizei darf keine anonyme Macht sein

Ja zur Kennzeichnungspflicht für Ordnungshüter

Um den Einsatz bei einer gewaltsam verlaufenden Demonstration oder gegen am Rande eines Fußballspiels ausrastende „Fans“ ist kein Polizist zu beneiden. Die Ordnungshüter leisten hier wichtige Arbeit und sehen sich selbst dabei oft schwer zu kontrollierender Gewalt ausgesetzt. Doch aus anderer Perspektive stellt sich die Sache nicht weniger brisant dar: Eine mit Schlagstöcken bewaffnete, behelmte Gruppe von Polizisten stürmt los. Gesichter sind nicht erkennbar. Schlägt dann einer der Beamten über die Stränge — wie soll dann der Be- und im wahrsten Sinne Getroffene später herausfinden, wen er mit einer Anzeige wegen Körperverletzung oder auch einem Schadensersatzanspruch zur Verantwortung ziehen soll?

Es ist verständlich, dass ein Polizist, der sich im Dienstalltag gefährlichen Situationen ausgesetzt sieht, es der Gegenseite nicht auch noch durch ein Namensschild möglich machen will, ihn später privat aufzusuchen, um sich zu rächen. Doch es muss ja kein Namensschild sein, das dann tatsächlich den Polizisten und seine Familie in Gefahr bringen könnte. Es würde reichen, wenn es Kennnummern gäbe, die auch durchaus von Einsatz zu Einsatz gewechselt werden. Die es aber dem bei einem Polizeieinsatz Verletzten ermöglichen, den Handelnden in einem ganz konkreten Einsatz zu identifizieren.

Die Gegner einer solchen Kennzeichnungspflicht argumentieren, damit würden die Polizisten unter Generalverdacht gestellt. Doch ist es nicht genau umgekehrt? Das Handeln Schwarzer Schafe fällt doch auf alle anderen am Einsatz beteiligten Polizisten zurück, die von außen nur als anonyme Gruppe wahrgenommen werden. Dabei müsste es doch auch im Interesse der Polizei liegen, dass ihr Ruf verbessert wird — durch eine schnelle Verfolgung derjenigen, die ihr Amt missbrauchen. Und als Schutz vor falschen Anschuldigungen.

Eine Kennzeichnungspflicht könnte durchaus präventiv wirken: Ein Polizist, der weiß, dass ein Übergriff nicht ohne Konsequenzen bleibt, dürfte zu mehr Selbstkontrolle neigen. Und: Es sollte im Interesse der zu Recht sonst so um Bürgernähe bemühten Polizei liegen, den Bürgern nicht als anonyme Staatsmacht entgegenzutreten.