Pressefreiheit entscheidend für Demokratie
kommentar Die Anklage des Generalbundesanwalts ist Kokolores
Wir sind nicht mehr im Krieg, nicht mal im Kalten. Trotzdem wollte der Generalbundesanwalt gegen harmlose Blogger Ermittlungen einleiten, die zweitklassige Papiere des Verfassungsschutzes veröffentlicht hatten. Wegen der „Preisgabe eines Staatsgeheimnisses“ mit der „Gefahr eines besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland“.
Das ist Kokolores, auch wenn das Verfahren vorerst wieder gestoppt wurde. Der Straftatbestand des Landesverrates ist, so wie er im Gesetz steht, von vorgestern. Auch der des Geheimnisverrates. Im Fall des Abhörens des Kanzlerin-Handys durch die NSA hat die „Weitergabe von Staatsgeheimnissen an eine fremde Macht“ Karlsruhe nicht interessiert. Der Paragraf ist ein Willkürinstrument. Nach innen gegen jeden in den Behörden, der über Missstände plaudert. Nach außen gegen jeden, der diese Informationen veröffentlicht. Edward Snowden wäre auch hier ein Fall für die Justiz.
Nicht zufällig trafen die Ermittlungen ein elektronisches Medium und nicht, wie noch in der „Spiegel-Affäre“ , ein klassisches. Weil Informationen aus den Computern leicht kopiert, weitergeleitet und veröffentlicht werden können, vervielfachen sich die Möglichkeiten der Enthüller. Manchmal verfolgen die „Täter“ hehre Ziele. Sie wollen Missstände aufdecken. Manchmal ist auch die Netz-Idelogie von der totalen Transparenz das Motiv. Mitunter auch nur Geltungssucht.
Die uralten Kriegs-Paragrafen mit ihren harten Strafen jedenfalls passen nicht mehr in diese Welt 4.0. Wenn es dafür eines Beweises bedurft hätte, dann hat ihn Generalbundesanwalt Range mit seinem Gaga-Verfahren ungewollt geliefert. Der Gesetzgeber sollte nun allerdings nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Spionage für feindliche Mächte muss ein Straftatbestand bleiben, auch Wirtschaftsspionage. Auf der anderen Seite aber muss die Intention der angeblichen Verräter stärker berücksichtigt werden. Skandalaufdecker sollten im Regelfall unbehelligt bleiben. Wie in den USA muss die Presse, auch Blogger, geschützt sein. Denn Pressefreiheit ist entscheidend für die Demokratie, und zwar auch dann, wenn sie dem Staat nicht angenehm ist. Gerade dann.