Meinung Reform der Erbschaftsteuer - Die Kluft bleibt
Die Erleichterung bei Union und SPD mag groß sein. Erleichterung darüber, dass man überhaupt noch einen Kompromiss bei der Erbschaftsteuerreform zustande gebracht hat. Galt dieses verminte Feld doch lange Zeit als Paradesbeispiel für die Selbstblockaden der großen Koalition.
In der Sache freilich haben sich die schwarz-roten Akteure nicht mit Ruhm bekleckert. Womöglich müssen sie deshalb auch wegen neuer Auflagen durch das Bundesverfassungsgericht nachsitzen.
Zweifellos ist die Besteuerung des Betriebsvermögens bei der Weitergabe von einer auf die andere Familiengeneration eine Gratwanderung. Fällt der Obolus an den Staat zu hoch aus, drohen Arbeitsplätze zu verschwinden, womit sich auch der Staat selbst schaden würde. Denn weniger Jobs bedeuten am Ende insgesamt weniger Steuereinnahmen. Bislang ist allerdings noch kein einziger Fall bekannt geworden, in dem ein Unternehmen durch die Erbschaftsteuer pleite gegangen wäre. Im Gegenteil, Firmenerben genießen geradezu paradiesische Vergünstigungen im Vergleich zu Otto-Normal-Erbe, weshalb Karlsruhe auch eine Neuregelung angemahnt hatte.
Bislang tut die Größe des begünstigten Firmenvermögens nämlich nichts zur Sache. Das ändert sich nun zwar. Aber allenfalls in homöopathischen Dosen. Selbst Betriebe im stattlichen Wert von 26 Millionen Euro bleiben demnach weiter von der Erbschaftsteuer verschont. Die vielen politischen Sonntagsreden über Leistungsgerechtigkeit wirken da wie Hohn. Wer einen Betrieb vererbt bekommt, ist jedenfalls auch in Zukunft fiskalisch besser dran, als ein Privatmann, der sich nicht vor dem Finanzamt drücken kann.
Dabei hätte es durchaus Alternativen gegeben. Anstatt wieder ein kreuzkompliziertes Berechnungssystem zu kreieren, wäre eine Art Flatrate möglich gewesen, wie es Wirtschaftsforscher vorgeschlagen haben. Warum nicht vorbehaltlich bestimmter Freibeträge einen niedrigen, einheitlichen Steuersatz, der von allen Firmenerben über einen längeren Zeitraum abzustottern ist? Das wäre erstens gerechter, weil Erben großer Betriebsvermögen deutlich mehr Erbschaftsteuer zahlen müssten als auf kleinere Erbschaften. Und es wäre zweitens sehr viel unbürokratischer - an der geplanten Neuregelung dürften vor allem Steuerberater ihre helle Freude haben.
Union und SPD hingegen haben eine große Chance verpasst, das Steuersystem insgesamt auf neue Füße zu stellen. Nach wie vor werden Arbeitseinkommen in Deutschland zu hoch besteuert, derweil der Fiskus bei Vermögen und Kapitaleinkünften zu viel Milde walten lässt. Diese Milde ist letztlich auch ein Ausdruck für die Kluft zwischen Arm und Reich im Land. Die Regierungspläne für die Erbschaftsteuer zementieren diese Kluft. Schon deshalb wäre es gut, würden sich die Verfassungsrichter noch einmal damit befassen.