Meinung Wer knallt, der zahlt

Ein wahrlich weises Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH): Böllerwerfer und andere Krawallmacher haften für Geldstrafen, die Fußballvereine wegen ihres Fehlverhaltens zahlen müssen. Der BGH zwingt damit das Oberlandesgericht Köln, den Fall erneut zu verhandeln.

Und das ist gut so. Denn die Kölner Richter waren der Meinung, dass ein Böllerwerfer, der mit seinem Geschoss sieben Menschen verletzt hatte, nur gegen die Stadionpflichten verstoßen habe.

Tatsächlich schuldig sei aber der Verein, in diesem Fall der 1. FC Köln. Der Klub hätte die Eingänge besser kontrollieren müssen, dann wäre es gar nicht zu dem Böllerwurf gekommen. Eine fatale Sicht der Dinge. Hätte das Urteil Bestand gehabt, gäbe es beim Fußball bald Sicherheitskontrollen wie an Flughäfen. Ein unverhältnismäßiger Aufwand, weil sich ein paar Verrückte komplett daneben benehmen.

Wer knallt, der soll auch zahlen. Das ist die ebenso einfache wie richtige Botschaft der BGH-Grundsatzentscheidung. Vereine können Krawallmacher jetzt haftbar machen. Das dürfte abschrecken, denn es geht um viel Geld. Wenn Spiele nach Ausschreitungen vor leeren Rängen stattfinden, können die Klubs Schäden in Millionenhöhe geltend machen. Allerdings ist es sehr schwer, die Täter zu ermitteln. Sie sind meist vermummt, verstecken sich geschickt in Gruppen oder wechseln die Kleidung. Zudem bietet der Rauch von Bengalos eine perfekte Tarnung.

Kritik am BGH kommt von Fan-Seite. Nur wenn Leib und Leben zu Schaden kommen, sollten die Täter ermittelt und bestraft werden, so ein Sprecher des Zusammenschlusses „Unsere Kurve“. Kontrolliert angezündete Pyrotechnik sollte dagegen im Stadion möglich sein. Was für ein Unsinn. Das Abbrennen von Pyrotechnik ist in einem Stadion voller Menschen immer mit einem hohen Risiko verbunden. Bengalos haben dort nichts zu suchen. Tolle Stimmung lässt sich zum Glück auch erzeugen, ohne andere in Gefahr zu bringen.