Terrorgefahr - Verfolgungsdruck und sicher auch Glück
Reaktionen auf Terrorgefahr sind nicht überzogen
In Dresden wird eine Demonstration verboten. In Braunschweig ein Karnevalsumzug abgesagt. In Bremen patrouillieren Polizisten mit Maschinenpistolen auf dem Marktplatz. Dreimal hat der Terror erreicht, worauf er abzielt: erschrecken, einschüchtern. Doch daraus den Schluss zu ziehen, die Sicherheitsbehörden hätten in den drei Fällen anders handeln sollen, wäre grundfalsch.
Leicht lässt sich der Vorwurf erheben, der Staat solle mal nicht übertreiben und nicht hysterisch reagieren. Wer so redet, redet verantwortungslos. Weil er selbst die Gefahrenlage kaum besser als die Sicherheitsbehörden einschätzen kann. Und verantwortungslos im zweiten Sinne, weil er ja nicht den Kopf dafür hinhalten muss, wenn behördliches Nichtstun tödliche Folgen hat.
Einer, dessen Kollegen an vorderster Front gegen den islamistischen Terror im Einsatz sind, ruft nun die Politiker dazu auf, sie sollten aufhören, von einer abstrakten Terrorgefahr zu reden. Für Oliver Malchow, Chef der Gewerkschaft der Polizei, steht das Land längst im Visier der Terroristen. Die oft gehörte Unterscheidung zwischen abstrakt und konkret ist in der Tat längst verschwommen. Auch das Bundesinnenministerium spricht bereits davon, dass es eine hohe Gefährdung für die innere Sicherheit gebe, die jederzeit in Form von Anschlägen unterschiedlicher Dimensionen real werden kann.
Wir haben wohl bislang Glück gehabt, dass es nach den islamistischen Anschlägen in Paris und Kopenhagen nicht auch hier zu Todesopfern kam. Neben Glück dürfte aber auch intensive polizeiliche und geheimdienstliche Beobachtung eine Rolle spielen.
Doch wie lange kann dieser Verfolgungsdruck aufrechterhalten werden? Das Problem verschärft sich durch immer mehr Personen, von denen eine Gefahr ausgeht. Entsprechend muss auch die Gegenwehr erhöht werden. Zu Recht fordert die Polizei personelle Verstärkung. Doch auch das wird nie eine komplette Sicherheit garantieren. Durch Bremens oder andere Innenstädte patrouillierende Polizisten könnten auch mit ihren Schnellfeuerwaffen nichts ausrichten, wenn ein zum Äußersten Entschlossener eine in der Tasche transportierte Bombe zündet.