Verlängerung der Wahlperiode: Ein Mehr an Handlungsspielraum
Diskussion über eine Verlängerung der Wahlperiode im Bund.
Die Idee ist nicht neu. Bundestagspräsident Norbert Lammert hat sie schon mehrfach bekräftigt. Dass die politische Diskussion darüber erst jetzt in Gang gekommen ist, mag dem Jahreswechsel geschuldet sein. Lammerts Vorstoß wird dadurch nicht geschmälert. Ja, es lohnt sich, ernsthaft über eine Verlängerung der Wahlperiode im Bund von bislang vier auf fünf Jahre nachzudenken. Schließlich ist das zu Ende gehende Wahljahr allen noch in frischer Erinnerung. Auch weniger politisch interessierte Zeitgenossen dürften bemerkt haben, dass sich in dieser Zeit politisch kaum etwas bewegt hat. Kann sich ein hoch entwickelter Industriestaat so viel Stillstand leisten?
Sicher, die Wirtschaft floriert, die Arbeitslosigkeit ist auf einem erfreulichen Tief, und ein Beschäftigungsrekord jagte zuletzt den anderen. Aber das ist kein Naturgesetz. Nüchtern betrachtet bleibt eine vierjährige Wahlperiode allenfalls auf drei politische Arbeitsjahre angelegt. Vor allem größere Reformen haben es da schwer, ins Gesetzblatt zu kommen. Beim Mega-Thema Pflege zum Beispiel gab es seit 2009 lediglich ein paar kleinere Ausbesserungsarbeiten. Obwohl schon in den Jahren zuvor eine Generalreparatur nötig gewesen wäre. Eine Entzerrung der Wahltermine böte zweifellos mehr politischen Handlungsspielraum.
Andererseits entstünde auch mehr Druck, wichtige politische Vorhaben nicht in die nächste Wahlperiode zu verschieben. Die Provinzen machen es vor. In 15 von 16 Bundesländern werden die Parlamente bereits für fünf Jahre gewählt. Nun wendet die Opposition ein, dass zunächst einmal die Stärkung der Minderheitenrechte nottue. Als ob das ein Gegenargument wäre.
Auf einem anderen Blatt steht, ob durch eine Ausdehnung der Wahlperiode die Mitspracherechte der Bürger unter die Räder zu kommen drohen. Schließlich könnten sie dann auch erst ein Jahr später gegen unliebsame politische Verhältnisse votieren. Aber auch hier haben die Länder gezeigt, wie es geht. In allen Landesverfassungen sind Volksbefragungen und Volksentscheide verankert. Mit solchen Elementen der direkten Demokratie ließe sich eine Verlängerung der Wahlperiode auch im Bund sinnvoll kombinieren.