Drohnen Von der Leyens Entscheidung ist richtig
kommentar Kampfdrohnen für die Bundeswehr — ja oder nein?
Dem Krieg ist mit moralischen Maßstäben nicht beizukommen, er markiert das Ende jeglicher Moral. Insofern sind die moralischen Argumente gegen bewaffnete Drohnen verfehlt. Von jeher war die Entwicklung von Waffen darauf ausgerichtet, einerseits ihre Wirksamkeit zu erhöhen und andererseits das eigene Risiko zu minimieren. Der Einsatz von Drohnen bedeutet kein abstrakteres Töten als das Abschießen einer Panzergranate, die dann 20 Kilometer weiter explodiert.
Ob auch die Bundeswehr mit Drohnen ausgerüstet werden soll, war und ist eine Frage der Zweckmäßigkeit, im Sinne effektiver Kriegsführung und im Sinne eines möglichst großen Schutzes der Soldaten. Die Entscheidung von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen, bewaffnungsfähigen Drohnen jetzt zu entwickeln und auch anzuschaffen, ist richtig. Das entspricht den Anforderungen in Einsatzgebieten wie Afghanistan es war. Es wäre falsch, ja fahrlässig, deutschen Soldaten diese Möglichkeit der Aufklärung, gezielten Zerstörung und Tötung vorzuenthalten.
Das von von der Leyen benutzte Wort „bewaffnungsfähig“ ist allerdings beschönigend. In der Regel wird die Drohne bewaffnet sein, jedenfalls wenn sie keine reine Aufklärungsmission entlang der europäischen Grenzen zu erfüllen hat. In einen Drohnenkrieg, wie ihn die Amerikaner führen, wird Deutschland nicht eintreten. Hierzulande entscheidet der Bundestag über Auslandseinsätze, und er genehmigt sie nur, wenn internationales Recht sie erlaubt. Terroristenjagd in souveränen Ländern gehört bisher nicht dazu.
Richtig ist ebenfalls, eine europäische Eigenentwicklung vorzunehmen. Technisch gesehen handelt es sich um ferngelenkte Kleinflugzeuge. Die kann die europäische Luft- und Raumfahrtindustrie locker bauen. Viel komplexer sind die Aufklärungs- und Kampffähigkeiten. Aber gerade die Erfahrung mit dem amerikanischen Euro-Hawk hat gezeigt, dass eine allzu große Abhängigkeit von den USA nicht nützlich ist. Dem Euro-Hawk wurde die Zulassung für den Luftraum nicht zuletzt deshalb verweigert, weil die Amerikaner nicht alle Details der Maschine herausrücken wollten. Eine Drohne aber, die nicht fliegen darf, nutzt keinem.