Laut Urteil vom Dienstag hatte die unter fortgeschrittener Demenz leidende Seniorin aus Dülmen im Dezember 2018 unter anderem mit einem Holzschrubber auf ihren gleichaltrigen Ehemann eingeschlagen. Er war auf dem Küchenboden der gemeinsamen Wohnung verblutet.
Im Prozess vor dem Landgericht Münster hatte die Seniorin die Tat bestritten. Sie habe ihren Mann geliebt und nicht getötet, sagte sie den Richtern. Was genau passiert sei, wisse sie nicht.
Das Paar war 62 Jahre lang verheiratet und hatte bis zuletzt in einer eigenen Wohnung gelebt. Um die Pflege ihres Mannes hatte sich die 86-Jährige weitgehend selbst gekümmert. Bestraft werden konnte sie aufgrund ihrer Erkrankung nicht. Vor Gericht galt die Seniorin als schuldunfähig.