Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte die Abschiebung des als Gefährder eingestuften Tunesiers für „grob rechtswidrig“ erklärt.
Das Gericht habe in seiner Entscheidung deutlich gemacht, dass die Erteilung eines Visums zur Rückkehr nach Deutschland ein praktikabler Weg sei, betonte die Anwältin. Sami A. könne dann bei der Ausländerbehörde vorstellig werden. „Nach meiner Erkenntnis gibt es kein Verfahren gegen meinen Mandanten, sobald er in Tunesien wieder frei ist, muss das so passieren.“ Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren der Bundesanwaltschaft in Deutschland war mangels hinreichenden Tatverdachts in der Vergangenheit eingestellt worden.
Nach Angaben eines Sprechers der tunesischen Anti-Terror-Behörde wird Sami A. derzeit in Tunesien verhört. Er befindet sich nach dpa-Informationen in der auf Terrorfälle spezialistierten Gorjani-Einrichtung in der Hauptstadt Tunis. Die tunesischen Behörden ermitteln nach eigenen Angaben, ob A. an „extremistischen Aktivitäten“ in Deutschland beteiligt gewesen ist.