Zwölf Jahre Haft Baby mit Staubsaugerrohr erschlagen - Wollte nicht aufhören zu schreien
Hagen · Ein Mann fügt seinem Pflegesohn schwere Kopfverletzungen zu, erzählt den Ärzten aber zunächst nicht, was er getan hat. Wertvolle Stunden verstreichen, der Junge stirbt. Das Gericht verhängt eine hohe Haftstrafe.
Weil er nicht aufhören wollte zu schreien, wurde ein einjähriger Junge von seinem Pflegevater so schwer misshandelt, dass er starb. Der 30-jährige Mann schüttelte das Baby im Januar in Plettenberg kräftig hin und her und schlug ihm außerdem mehrmals auf den Kopf - unter anderem mit dem Endstück eines Staubsaugerrohrs. Am Mittwoch wurde der Deutsche vom Hagener Schwurgericht wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt.
Ruhig und gefasst verfolgte der 30-Jährige, wie Richter Marcus Teich die Entscheidung begründete. Der Angeklagte müsse an jenem 2. Januar die Nerven verloren haben, als sich sein Pflegesohn einfach nicht beruhigen ließ, sagte der Richter. Der Installateur habe einen anstrengenden Arbeitstag hinter sich gehabt und hatte sich offenbar dann für einen kurzen Moment einfach nicht unter Kontrolle. „Er hat seine ganze Wut, Frustration und Enttäuschung an dem Kind ausagiert“, sagte der Schwurgerichtsvorsitzende.
Der Säugling war erst vier Monate zuvor in die Pflegefamilie nach Plettenberg im Sauerland vermittelt worden. Der Junge war als Frühchen zur Welt gekommen und hatte nach der Geburt mehrmals operiert werden müssen. „Es war ein Kind, das besondere Pflege, besondere Zuwendung brauchte“, so Richter Teich.
Anfangs erhielt der Einjährige diese auch von seinen Pflegeeltern. Später jedoch soll sich die Pflegemutter immer weiter zurückgezogen haben, weshalb der Angeklagte damit haderte, dass er nun auch noch die Kinderpflege übernehmen musste. Dass der 30-Jährige seinem Pflegesohn schon vor dem 2. Januar Gewalt antat, konnten die Richter nicht sicher feststellen. Bei der Obduktion wurden jedoch mehrere ältere Knochenbrüche entdeckt. „Und es spricht viel dafür, dass diese Verletzungen auch in der Pflegefamilie entstanden sind“, hieß es in der Urteilsbegründung.
Nach den Gewaltattacken auf das Kind hatte der Angeklagte zunächst so getan, als könne er sich den plötzlich auftretenden Schwächezustand auch nicht erklären. Zusammen mit seiner Frau steuerte er erst einen Kinderarzt, später ein Krankenhaus an. Als die Ärzte bemerkten, dass das Kind an schwersten Hirnverletzungen litt und es in die Essener Kinderklinik fliegen ließen, waren wertvolle Stunden verstrichen. Der Einjährige starb in der folgenden Nacht trotz einer Notoperation.
Dieses Verhalten nach der Tat werteten die Richter als deutlich strafverschärfend. „Er hat dem Jungen die dringend nötige ärztliche Hilfe verweigert“, sagte der Vorsitzende Richter. Der leibliche Vater des Kindes war bei der Urteilsverkündung ebenfalls im Saal. Zu Prozessbeginn hatte er noch ein T-Shirt getragen, auf dem er den Angeklagten als „Kindermörder“ beschimpfte.