Behörden müssen abgeschobenen Islamisten Sami A. zurückholen
Münster (dpa/lnw) - Nach wochenlangem juristischen Tauziehen müssen die Behörden den abgeschobenen Islamisten Sami A. endgültig nach Deutschland zurückholen. Die Abschiebung sei rechtswidrig gewesen, der als Gefährder geltende Sami A. müsse auf Kosten des Staates zurück nach Deutschland geholt werden, entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht am Mittwoch.
Die Stadt Bochum will den Beschluss akzeptieren und keine weiteren rechtlichen Schritte einleiten. Aufhorchen lässt die Kritik der Kammer an den Behörden: Sie hätten bei der Abschiebung mit „halben Wahrheiten“ agiert und so bei den zuständigen Richtern einen falschen Eindruck erweckt.
Der von den Sicherheitsbehörden als islamistischer Gefährder eingestufte Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschoben worden. Dabei hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abschiebung am 12. Juli noch untersagt. Die Richter hatten Sorge, dass Sami A. in Tunesien gefoltert werden könnte. Der Beschluss wurde der zuständigen Behörden aber erst zugestellt, als Sami A. am Morgen danach bereits im Flugzeug nach Tunesien saß.
Die OVG-Richter übten in ihrem Beschluss am Mittwoch deutliche Kritik am Vorgehen der Behörden. Die Richter in Gelsenkirchen seien damals über die unmittelbar bevorstehende Abschiebung „im Unklaren gelassen worden“. Hätten die Behörden die Kammer wie erbeten über den Abschiebetermin informiert, hätten die Richter um die Eilbedürftigkeit ihrer Entscheidung gewusst und handeln können. Damit wäre „die nunmehr eingetretene Situation vermieden worden“.
Das für den Fall zuständige NRW-Integrationsministerium wehrte sich gegen die Kritik und versprach Aufklärung. Auf die Kritik des Gerichts, das Ministerium „habe „mit halben Wahrheiten“ gearbeitet, werden wir mit Transparenz reagieren“, teilte das Haus von Minister Joachim Stamp (FDP). „Die im Beschluss in Bezug genommene E-Mail werden wir veröffentlichen, damit sich jeder selbst ein Bild machen kann.“
Die NRW-Grünen forderten Stamps Rücktritt. Der Minister habe sich frühzeitig zu seiner politischen Verantwortung beim Vorgehen im Fall Sami A. bekannt. Die zwangsläufige Konsequenz könne nur ein Rücktritt sein. Oppositionsführer Thomas Kutschaty (SPD) twitterte: „Eine Regierung, die sich nicht an Recht und Gesetz hält, hat mehr als ihre moralische Autorität verloren.“ Jetzt erwarte er, „dass die notwendigen Taten folgen“.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hingegen kritisierte das Urteil in der „Rheinischen Post“ (Donnerstag). Richter sollten immer auch das Rechtsempfinden der Bevölkerung im Blick haben. „Ich zweifle, ob das bei diesem Beschluss der Fall ist. Wenn die Bürgerinnen und Bürger Gerichtsentscheidungen nicht mehr verstehen, ist das Wasser auf die Mühlen der Extremen“, sagte er.
Wie schnell Sami A. nun nach Deutschland zurückkehren kann, ist unklar. Der 42-Jährige werde nicht geholt, sondern müsse von sich aus nach Deutschland zurückreisen, sagte ein Sprecher der Stadt Bochum. Das Auswärtige Amt müsse Sami A. ein Visum für die Einreise ausstellen. „Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug“, sagte Sprecher Thomas Sprenger. Mehr könne die Stadt nicht tun.
Ein Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien sagte allerdings, es gebe dort noch immer Ermittlungen gegen Sami A., sein Pass sei weiterhin in der Hand der Behörden. Somit kann der 42-Jährige das Land faktisch nicht verlassen.
Sami A. lebte seit Jahren mit Frau und Kindern in Bochum. Er war 1997 zum Studium nach Deutschland gekommen. In einer früheren Entscheidung sah das OVG es als erwiesen an, dass er eine militärische Ausbildung in einem Lager der Al-Kaida in Afghanistan erhalten hatte und zeitweise zur Leibgarde von Terrorchef Osama bin Laden gehörte. Anschließend soll sich Sami A. in Deutschland als salafistischer Prediger betätigt haben.
Der Tunesier hat diese Vorwürfe stets bestritten, entsprechende Zeugenaussagen gegen ihn bezeichnet er als falsch. 2006 leitete die Bundesanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein, um zu klären, ob Sami A. Mitglied einer ausländischen Terrorgruppe war. Es wurde ein Jahr später eingestellt, weil sich der Tatverdacht nicht „mit der für eine Anklageerhebung erforderlichen hinreichenden Sicherheit“ erhärten lasse. Nach Angaben des Düsseldorfer Justizministeriums hat der Fall Sami A. allein zwischen 2006 und Juni 2018 schon 14 Mal Gerichte in Nordrhein-Westfalen beschäftigt.