Verschärfte Kontrollen Behörden wollen Silvester-Regeln überwachen und Verstöße ahnden

Düsseldorf · Aufgrund der Corona-Pandemie wird es wieder kein normales Silvester: Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen und große Partys sind nicht erlaubt.

Behörden der Städte und Gemeinden wollen angesichts der Corona-Regeln an Silvester besonders wachsam sein.

Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Feuerwehren, Polizeibehörden, Rettungskräfte und Ordnungsdienste der Städte und Gemeinden wollen angesichts der Corona-Regeln an Silvester besonders wachsam sein. Die Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen sollen zur Jahreswende streng überwacht und mögliche Verstöße mit Bußgeldern geahndet werden. Eine normale Jahreswende wird es wie schon 2020/2021 aufgrund der Corona-Pandemie nicht. Es gelten Verbote und Einschränkungen.

Auch geimpfte und genesene Menschen dürfen sich derzeit nicht mit mehr als zehn Personen treffen - egal, ob drinnen oder draußen. Nicht-Geimpfte dürfen laut der aktuellen Corona-Schutzverordnung des Landes mit maximal zwei Personen eines anderen Haushalts zusammentreffen. Darüber hinaus sind öffentliche Tanzveranstaltungen untersagt, Clubs und Diskotheken bleiben geschlossen. Bundesweit gilt wie schon vor einem Jahr wieder ein Verkaufsverbot für Feuerwerk und Pyrotechnik.

In zahlreichen Städte wurden öffentliche Zonen ausgewiesen, in denen ein Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot greift. Das sind meistens von den Behörden als „publikumsträchtige Plätze und Straßen“ eingeordnete Bereiche, wo zu Silvester üblicherweise größere Menschenmengen zusammenkommen. Hier und da gilt - wie in Dortmund - zusätzlich ein „Ansammlungsverbot“.

Es gelte, große Menschenansammlungen zu vermeiden, um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). „Und zweitens soll verhindert werden, dass aufgrund von Verletzungen im Zusammenhang mit Feuerwerkskörpern das Gesundheitssystem zusätzlich belastet wird.“

Getestet und geimpft werden soll auch über die Jahreswende. Wo und wann das möglich ist, geben die Städte auf ihren Internetseiten bekannt.

(dpa)