Bundes-Notbremse Was sich für die Schulen in NRW ab Montag ändert

Düsseldorf · Das neue Infektionsschutzgesetz greift im NRW-Schulbetrieb schon ab kommendem Montag. Das ändert sich - ein Überblick.

So geht es an Schulen in NRW ab Montag weiter.

Foto: dpa/Robert Michael

Das neue Infektionsschutzgesetz mit der Bundes-Notbremse greift im NRW-Schulbetrieb schon ab kommendem Montag. Das hat Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Freitag in Düsseldorf klargestellt. „Das neue Bundesgesetz führt automatisch dazu, dass viele Kinder im Rahmen des Distanzunterrichtes nicht in den Schulen, sondern wieder daheim lernen müssen.“

Bei einer Wocheninzidenz von 165 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner ist Präsenzunterricht untersagt. Und zwar dann, wenn dieser Wert an drei aufeinanderfolgenden Tagen vom Robert Koch-Institut gemeldet wurde. „Die Notbremse tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.“

Die 165er Kennziffer bezieht sich nicht auf einzelne Kommunen, sondern auf einen gesamten Kreis oder eine kreisfreie Stadt. Am Freitag lagen 28 Kreise und kreisfreie Städte - mehr als die Hälfte in NRW - bereits über diesem Schwellenwert. Darunter waren auch die Millionenstadt Köln und die drittgrößte NRW-Stadt Dortmund. Für alle jetzt schon betroffenen Kreise und kreisfreien Städte mit einer seit drei Tagen bestehenden Inzidenz von mindestens 165 bedeutet das schon ab dem kommenden Montag eine Umstellung auf Distanzunterricht.

Eine Ausnahme gilt für Abschlussklassen und Förderschulen, erläuterte das Schulministerium. Alle Abschlussprüfungen - auch die am Freitag gerade angelaufenen Abiturprüfungen - könnten planmäßig im Präsenzbetrieb stattfinden. Zudem werde pädagogische Notbetreuung eingerichtet.

Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner binnen einer Woche, so kehren die Schulen in den Wechselmodus aus Präsenz- und Distanzlernen zurück - und das konkret „am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung“ durch das NRW-Gesundheitsministerium. Bisher hatte für die Schulen landesweit als Grenzwert eine Wocheninzidenz von 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gegolten.

(dpa)