Abgesägter Weihnachtsbaum: Die Polizei ermittelt
Ermittler bitten die Öffentlichkeit um Hilfe. Eine andere Sachbeschädigung konnte aufgeklärt werden.
Burscheid. Der Vorfall um den in der Silvesternacht abgesägte Weihnachtsbaum in Hilgen bleibt für die bislang unbekannten Täter nicht ohne Nachspiel: Die Polizei ermittelt wegen so genannter gemeinschädlicher Sachbeschädigung und hat damit selbst eine Strafanzeige in die Wege geleitet. Dabei wird auch geprüft, ob es sich bei der um einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gehandelt hat.
Mit Nachdruck wollen jetzt die Ermittler der Polizei aus Bergisch Gladbach die Täter ermitteln und bitten dabei auch die Öffentlichkeit um Hilfe bei der Aufklärung. „Hierbei handelt es sich nicht um einen dummen Jungenstreich“, erläutert Peter Raubuch, Sprecher der Kreispolizeibehörde in Bergisch Gladbach.
Zudem sei das Verhalten, die Hilgener Gemeinschaft mit einer derart hohen kriminellen Energie zu schädigen, besonders verwerflich. Raubuch: „Wir fragen uns, wo plötzlich die Kettensäge herkam. Das muss doch jemand beobachtet haben.“
Die Feuerwehr hatte die Polizei in der Nacht hinzugezogen, unter anderem, um die Einsatzstelle mitten auf der Kreuzung abzusichern. Zeugen werden gebeten, sich mit der Polizei unter Telefon 0 21 96/941 600 in Verbindung zu setzen. Hinweisgeber können sich auch per Email über die Homepage der Polizei melden. (www.polizei-rbk.de).
In einem anderen Fall einer Sachbeschädigung in Hilgen war die Polizei bereits erfolgreich: Die Besatzung eines Streifenwagens hatten am Neujahrsabend gegen 22 Uhr zwei junge Männer entdeckt, die in Hilgen an der Bushaltestelle Buchenweg standen. Einer der Männer hielt einen pyrotechnischen Gegenstand (Vulkan) in der Hand und verschmorte mit den Funken eine Informationstafel der Haltestelle.
Sofort griffen die Beamten zu, stellten das Feuerwerk sicher und konnten die Personalien der beiden Verantwortlichen feststellen.
Es handelte sich um zwei Hilgener, 27 und 29 Jahre alt, die nun einem Strafverfahren ebenfalls wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung erwartet. Das Strafmaß kann in diesem Fall höher ausfallen als bei einer „herkömmlichen“ Sachbeschädigung.