Beim Landgericht Klage gegen Apotheken-Modell eingereicht

Apothekerkammer und Wettbewerbszentrale ist das Projekt der Burscheider Familie Winterfeld ein Dorn im Auge.

Burscheid. Seit der Einführung des Pilotprojekts "Montanus Vorteil24" können sich die Kunden der insgesamt sechs Apotheken der Burscheider Familie Winterfeld über günstigere Medikamentenpreise freuen.

Weniger groß ist die Freude bei der Apothekerkammer Nordrhein und der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg. Dort werden juristische Verfahren gegen das Modell geprüft oder sind bereits eingeleitet.

"Unsere Anwälte haben vergangene Woche Klage beim Landgericht Köln eingereicht", sagt Christiane Köber, Geschäftsführerin der Wettbewerbszentrale.

Sie sieht in dem Projekt der Winterfelds einen Verstoß gegendie Arzneimittel-Preisverordnung. "Wir halten das für wettbewerbswidrig."

Anscheinend gebe es in den Niederlanden entgegen den Angaben der Winterfelds auch keine Apotheke.

"Und wenn es sie gibt, dient sie nur dazu, die Preisverordnung zu umgehen." Köber rechnet "auf jeden Fall noch in diesem Jahr" mit einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht.

Auch bei der Apothekerkammer hat man Zweifel an der Existenz der neuen Winterfeld-Apotheke in Dinxperlo nahe Bocholt. "Vor 14 Tagen war dort definitiv keine Apotheke", sagt Geschäftsführer Franz-Josef Schulte-Löbbert.

Mittlerweile sind alle Betriebserlaubnisinhaber der Winterfeld-Apotheken (das sind das Ehepaar Lissy und Karl Dietrich Winterfeld sowie ihre Tochter Ursula) von der Kammer im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zu einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Die Kammer erwägt ein Berufsgerichtsverfahren. "Über die Einleitung entscheidet der Vorstand aber erst nach Abschluss des Anhörungsverfahrens", sagt Schulte-Löbbert.

Das Berufsgericht für Heilberufe ist beim Verwaltungsgericht Köln angesiedelt. Einem Verfahrensantrag müsste das Gericht erst stattgeben.

"Bis zur Hauptverhandlung kann es dann ein bis zwei Jahre dauern und noch einmal zwei Jahre bis zu einem Urteil", umreißt der Geschäftsführer die mögliche Verfahrensdauer. "Und dann können beide Seiten noch einmal in Berufung gehen."

Andreas Winterfeld, einer der beiden Söhne von Lissy und Karl Dietrich Winterfeld und Mitinitiator von "Montanus Vorteil 24", sieht den juristischen Auseinandersetzungen "sehr gelassen entgegen.

Wir haben das Modell ausgiebig prüfen lassen und sind eindeutig zu dem Schluss gekommen, dass es rechtlich keine Probleme gibt."

Winterfeld sieht sich auch grundsätzlich bestätigt durch eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im März dieses Jahres. "Unser Modell entspricht nicht in jedem Detail dem dort behandelten Fall, aber 90Prozent sind klar und eindeutig."

Winterfeld verwahrt sich dagegen, in den Niederlanden eine Briefkasten-Apotheke zu betreiben.

"Es gibt dort Räume, die 100Quadratmeter umfassen und von der holländischen Gesundheitsbehörde geprüft und genehmigt worden sind." Die Räume seien zu 100Prozent eingerichtet und funktionstüchtig.

Auf die Frage, ob dort auch Kundenverkehr möglich sei, antwortete Winterfeld: "Das ist nicht in erster Linie unser Ziel." Die Öffnungszeiten orientierten sich am Bedarf der Kunden im Bergischen.

Die Medikamente würden in Holland bestellt und empfangen und von dort nach Deutschland zurücktransportiert. "Wir kaufen aber bei einem deutschen Arzneimittelgroßhändler."